Ausbildung, ergänzend Hartz 4?!?!?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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puffelchen
Beiträge: 6
Registriert: 23.02.2008 22:06

Ausbildung, ergänzend Hartz 4?!?!?!

Beitrag von puffelchen »

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich werde im September eine Ausbildung beginnen. Nun wird die Situation voraussichtlich so sein, das mein Freund Alg 2 bezieht (wir leben in einer eheähnlichen gemeinschaft udn haben ein gemeinsames Kind) und arbeitssuchend ist und cih wahrscheinlich eine Ausbildungsvergütung von etwa 550 Euro bekomme. Nun würd eich gerne wissen wie das mit der Miete geregelt wird. Die Miete beträgt 440 Euro und wird zur Zeit geteilt. Wird das später genauso ablaufen dass das Amt seine 220 Euro übernimmt udn cih von meiner Ausbildungsvergütung auch die Hälfte zahle? Dann hätte ich aber weniger als Alg 2...

Dabei ist es doch so, das man sich 160 Euro dazu verdienen darf, oder? Wär das denn bei mir auch so, das ich auf jeden Fall 160 Euro mehr hätte? Oder hätte das Arbeitsamt it mir gar nichts merh zu tun und ich müsste Wohngeld anmelden?

Ich mache mir da totale Sorgen weil alles so ungewiss ist, gerade auch wegen meinen Sohn :? Und wie ist es denn mit seinem Sozialgeld, bekommt er die 50 Euro weiterhin? Und da ich ja zu Ausbildungsbeginn 21 bin, würde ich doch auch noch Kindergeld beziehen?!?!? Das würde aber angerechnet werden, oder?

Also brauch ich das gar nicht beantragen?!?!

Und wie sol ich das denn den Arbeitsamt überhaupt mitteilen? Mit dieser Veränderungsmitteilung??? Und wenn ja, wie lange vorher muss ich denn das machen??

Ich weiß, das sind viele Fragen, aber vieleicht wäre ja jemad so freundlich mir diese zu beantworten.

Steffi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo puffelchen
Bezieht der Freund jetzt schon Alg2?
Ihr bildet auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft, das vorhandene Einkommen wird, abzüglich der Freibeträge, angerechnet und die Kosten der Unterkunft werden "kopfteilig" berechnet.
Wenn Du Anspruch auf BAB oder BaföG hast ist das vorrangig und muss beantragt werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
puffelchen
Beiträge: 6
Registriert: 23.02.2008 22:06

Beitrag von puffelchen »

Hallo,

im Moment bekommen ich udn mein Freund anteilig Hartz 4, da er diesen Monat noch Arbeit hat (vertrag läuft aber Ende des Monats ab) :x

Oh Gott, BAB und Barfög beantragen?!?!? Das hört sich ja total kompliziert an udn beides muss man doch zurückzahlen, oder?

Aber iregdnwie versthe ich das nciht, mein Freund geht ja arbeiten, bekommt aber nciht genug und wir bekommen deswegen ergänzend Alg 2. Wenn ich die Ausbildung mache gehe ich ja auch arbeiten udn warum bekomme ich dann nicht auch eifnach ergänzend alg 2, weil das Einkommen halt ncith ausreicht???? :?:

Na gut, ich werd mich mal informieren wie es mit Bab und Baög aussieht :?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo puffelchen
BAB oder Bafög muss nicht unbedingt und immer zurückgezahlt werden.
Alg2 ist eine nachrangige Sozialleistung, erst müssen alle anderen möglichen Quellen ausgeschöpft sein.
Gruss
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puffelchen
Beiträge: 6
Registriert: 23.02.2008 22:06

Beitrag von puffelchen »

Ahso, OK :-)
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