Ich habe die nachfolgende Frage auch schon im Hartz4-Forum gestellt, da hat man mich an Euch verwiesen. Ich versuchs daher hier nochmal:
Ich beziehe seit einem Jahr ALG 2 und habe bei meiner Antragstellung zwei meiner Konten angegeben, auf denen ich Vermögen hatte. Genauer gesagt waren auf dem Sparbuch 9 € und auf meinem EC-Konto 22 €.

Ich habe noch ein weiteres Kreditkartenkonto und ein entsprechendes Basiskonto bei einer anderen Bank. Beide habe ich noch vor meinem ALG 2 Antrag eröffnet, um einen günstigen Kredit zu bekommen. Also von Anfang an bin ich auf beiden Konten im Sollbereich gewesen, in den ich natürlich immer weiter vordringe

Es sind mittlerweile 3.800 €. Ich habe diese beiden Konten damals nicht angegeben, da ich dachte, man müsste nur sein Vermögen also sein "Aktiva" offenlegen. Ist das richtig? Oder bekomme ich Ärger, wenn das rauskommt, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin? Darf man eigentlich als ALG 2-Empfängerin Schulden machen? Für jede Hilfe bin ich Euch sehr dankbar!
Grüsse!



