Ich habe jetzt die ganze Zeit bei google gesucht, aber nicht das richtige gefunden
Gibt es einen Link zu einer Liste, wo die Mietobergrenzen der einzelnen Städte aufgelistet sind ?
Falls es das nicht gibt...
Ich bin seit kurzem ehrenamtlich für unsere Kirchengemeinde tätig und wir versuchen ALG 2 Empfängern zu helfen.
Ich müsste die Mietobergrenze der Städte Siegburg, Datteln und Wetter wissen. ( Alle in NRW )
Liste zu den Mietobergrenzen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Yvonne1980
Infos zu den Mietobergrenzen hat Tacheles
Arbeitslosennetz und wenn es nach Mietstufen/Wohngeldgesetz geregelt ist findest Du die hier
Für Datteln habe ich noch das hier gefunden und für Wetter das hier
Für Siegburg hat Tacheles die Adresse vom Arbeitslosenzentrum "Treff in der Fabrik" in der Adressdatenbank. Vielleicht weiss man da was genaueres.
Gruss
Infos zu den Mietobergrenzen hat Tacheles
Arbeitslosennetz und wenn es nach Mietstufen/Wohngeldgesetz geregelt ist findest Du die hier
Für Datteln habe ich noch das hier gefunden und für Wetter das hier
Für Siegburg hat Tacheles die Adresse vom Arbeitslosenzentrum "Treff in der Fabrik" in der Adressdatenbank. Vielleicht weiss man da was genaueres.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 20.11.2007 09:06
Erstmal vielen Dank für die Infos
Allerdings habe ich schonwieder eine Frage
Wir haben jetzt den Fall, dass eine Familie, die als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 empfängt in eine andere Stadt umziehen will.
Grund ist lt. Angabe der Familie Psychoterror der Nachbarn, die wohl jede Nacht Partys feiern. Diese Familie hat ein schulpflichtiges Kind und das kommt Nachts nicht zur Ruhe usw...
Die Mutter muss regelmässig Antidepressiva nehmen, sonst hält sie es nicht aus...
Wenn diese Familie nun in eine andere Stadt ziehen will, ( Es liegt sogar eine ärztliche Bescheinigung vor, dass aufgrund der Wohnsituation der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert ist ) kann sie das einfach so tun oder muss da immer grundsätzlich ein Umzugsgrund angegeben werden ?
Wie sieht es mit Umzugskosten aus ?
Würde das Amt die evtl übernehmen ?
Ich hoffe ich nerve euch noch nicht mit meinen Fragen
Allerdings habe ich schonwieder eine Frage
Wir haben jetzt den Fall, dass eine Familie, die als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 empfängt in eine andere Stadt umziehen will.
Grund ist lt. Angabe der Familie Psychoterror der Nachbarn, die wohl jede Nacht Partys feiern. Diese Familie hat ein schulpflichtiges Kind und das kommt Nachts nicht zur Ruhe usw...
Die Mutter muss regelmässig Antidepressiva nehmen, sonst hält sie es nicht aus...
Wenn diese Familie nun in eine andere Stadt ziehen will, ( Es liegt sogar eine ärztliche Bescheinigung vor, dass aufgrund der Wohnsituation der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert ist ) kann sie das einfach so tun oder muss da immer grundsätzlich ein Umzugsgrund angegeben werden ?
Wie sieht es mit Umzugskosten aus ?
Würde das Amt die evtl übernehmen ?
Ich hoffe ich nerve euch noch nicht mit meinen Fragen
ähm warum denn dann aber gleich in eine andere stadt? das versteh ich nich ganz.Yvonne1980 hat geschrieben:Erstmal vielen Dank für die Infos
Allerdings habe ich schonwieder eine Frage
Wir haben jetzt den Fall, dass eine Familie, die als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 empfängt in eine andere Stadt umziehen will.
Grund ist lt. Angabe der Familie Psychoterror der Nachbarn, die wohl jede Nacht Partys feiern. Diese Familie hat ein schulpflichtiges Kind und das kommt Nachts nicht zur Ruhe usw...
Die Mutter muss regelmässig Antidepressiva nehmen, sonst hält sie es nicht aus...
Wenn diese Familie nun in eine andere Stadt ziehen will, ( Es liegt sogar eine ärztliche Bescheinigung vor, dass aufgrund der Wohnsituation der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert ist ) kann sie das einfach so tun oder muss da immer grundsätzlich ein Umzugsgrund angegeben werden ?
Wie sieht es mit Umzugskosten aus ?
Würde das Amt die evtl übernehmen ?
Ich hoffe ich nerve euch noch nicht mit meinen Fragen
ich würd zuerstmal mich an den vermieter wenden, das der versucht das zu unterbinden. (wurde das schon versucht?)
und dann gibt es (seh ich hab und zu im fernsehn bei den polizeiserien)auch polizeieinsätze, wo die gerufen werden und die polizei dann hingeht und bittet leise zu sein. was weiter passiert weiß ich leider grad nich. wahrscheinlich anzeige stelln wegen lärmbelästigung?
wenn die frau aber so fertig is, würd ich mir ein attest von nem doc holen und es einfach mal versuchen, nen antrag auf umzug zu stellen.
wichtig is halt das der genemigt is, sonst wird nich gezahlt oder nur die höhe der miete der alten wohnung.
luna.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 20.11.2007 09:06
So, ich hatte vorgestern nochmal ein Gespräch mit der Familie und habe einige Fragen gestellt.
Es ist so, es gibt zwei Gutachten, dass der Mann auf lange Sicht hin nicht arbeitsfähig sein wird. Die Sachbearbeiterin hat gesagt, er würde daher auch keine Arbeitsangebote bekommen.
Die Frau bekommt diese Arbeitsvermittlungen ebenfalls nicht, da sie den Mann nicht alleine lassen kann, bzw. auch jemand für das Kind da sein muss.
Es wird nun auf eine Erwerbsunfähigkeit für ihn hinauslaufen, diese Sache läuft aber aktuell noch.
Aber nun gibt es doch Neuigkeiten und da habe ich dann auch wieder eine Frage
Die Familie hat nun in einer anderen Stadt einige Wohnungen besichtig und hat bereits 2 Zusagen bekommen, schwankt aber noch, für welche der beiden Wohnungen sie sich entscheiden wollen.
Beide Wohnungen liegen unterhalb der Mietobergrenzen der Stadt und sind daher im angemessenen Rahmen. Von den qm ebenfalls !
Wie muss die Familie nun vorgehen ?
Kriegen sie einen "Zettel", die der neue Vermieter ausfüllen muss, also quasi ein Mietangebot ?
Gibt es den Zettel einfach so an der Kundentheke oder muss man da schon konkret die Wohnung(en) benennen ?
Kann man auch 2 dieser Zettel bekommen ?
Oder gibt es diese Zettel nicht und der Vermieter muss dann so ein Mietangebot schreiben ?
Und noch eine letzte Frage : Wenn der Umzug der Familie aus gesundheutlichen Gründen akzeptiert wird, würde ja möglicherweise auch die Kaution übernommen. Wäre dafür dann das Amt in der alten oder das in der neuen Stadt zuständig ?
Es ist so, es gibt zwei Gutachten, dass der Mann auf lange Sicht hin nicht arbeitsfähig sein wird. Die Sachbearbeiterin hat gesagt, er würde daher auch keine Arbeitsangebote bekommen.
Die Frau bekommt diese Arbeitsvermittlungen ebenfalls nicht, da sie den Mann nicht alleine lassen kann, bzw. auch jemand für das Kind da sein muss.
Es wird nun auf eine Erwerbsunfähigkeit für ihn hinauslaufen, diese Sache läuft aber aktuell noch.
Aber nun gibt es doch Neuigkeiten und da habe ich dann auch wieder eine Frage
Die Familie hat nun in einer anderen Stadt einige Wohnungen besichtig und hat bereits 2 Zusagen bekommen, schwankt aber noch, für welche der beiden Wohnungen sie sich entscheiden wollen.
Beide Wohnungen liegen unterhalb der Mietobergrenzen der Stadt und sind daher im angemessenen Rahmen. Von den qm ebenfalls !
Wie muss die Familie nun vorgehen ?
Kriegen sie einen "Zettel", die der neue Vermieter ausfüllen muss, also quasi ein Mietangebot ?
Gibt es den Zettel einfach so an der Kundentheke oder muss man da schon konkret die Wohnung(en) benennen ?
Kann man auch 2 dieser Zettel bekommen ?
Oder gibt es diese Zettel nicht und der Vermieter muss dann so ein Mietangebot schreiben ?
Und noch eine letzte Frage : Wenn der Umzug der Familie aus gesundheutlichen Gründen akzeptiert wird, würde ja möglicherweise auch die Kaution übernommen. Wäre dafür dann das Amt in der alten oder das in der neuen Stadt zuständig ?
Hallo Yvonne1980
Das mit den Wohnungsbeschreibungen wird überall unterschiedlich gehandhabt, teilweise gibt es dafür auch Vordrucke. Am einfachsten ist es so eine genauere Beschreibung der gewünschten Wohnung inkl. aller dazugehörenden Kosten vom Vermieter zu erbitten, die haben das oft schon für Interessenten vorbereitet.
Dann geht die Familie mit dem Wisch den im SGB II §22 Abs. (2) vorgegebenen Weg.
Eine Kaution kann bei ARGE die für die neue Wohnung zuständig ist beantragt werden.
Gruss
Das mit den Wohnungsbeschreibungen wird überall unterschiedlich gehandhabt, teilweise gibt es dafür auch Vordrucke. Am einfachsten ist es so eine genauere Beschreibung der gewünschten Wohnung inkl. aller dazugehörenden Kosten vom Vermieter zu erbitten, die haben das oft schon für Interessenten vorbereitet.
Dann geht die Familie mit dem Wisch den im SGB II §22 Abs. (2) vorgegebenen Weg.
Eine Kaution kann bei ARGE die für die neue Wohnung zuständig ist beantragt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.