umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
jazou
Beiträge: 1
Registriert: 25.01.2008 18:50

umzug

Beitrag von jazou »

Hallo!
Ich bewohne seit 1,5 Jahren eine 3-Zimmer Wohnung, weil ich vorher wegen Eigenbedarfs des Vermieters umziehen musste. Jetzt ist meine Tochter wegen Studium ausgezogen und ich muss natürlich wieder umziehen. Jedoch möchte ich mindestens eine 2 Zimmer Wohnung,weil meine Tochter auch ein Zimmer haben soll.wenn sie nach Hause kommt. Ich müsste wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist meine Wohnung zum 31.1 kündigen, fand aber bisher noch keine Wohnung,die den Regeln entspricht..Meine jetzige Wohnung kostet 397 warm und ich musste trotzdem immer 45 Euro selbst zahlen..jede andere Wohnung, die ich finde kostet entweder genauso viel oder ist eine ein zimmer wohnung..bzw. die vermieter wollen keine Alg2-Empfänger. Was soll ich jetzt tun?Ich kann ja nicht 150 Euro mehr zahlen,..und die Wohnung einfach zu kündigen ohne zu wissen,dass ich eine neue finde, wäre ja sehr riskant
Vielen Dank!
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jazou
Hast Du denn schon eine Aufforderung zum Umzug bekommen und eine Frist bis wann das geschehen sein soll?
Wenn Du nachweist das es in der vorgegebenen Frist nicht möglich war eine entsprechende Wohnung zu finden (nicht so wie Du die Zimmerzahl möchtest sondern wie ARGE es bei qm und Preis vorgibt, aber das braucht man keinem auf die Nase binden) dann wird die Wohnung vorerst mal in der bisherigen Art weiterübernommen.
Wohnung kündigen bevor man eine neue Bleibe hat ist wirklich immer sehr riskant.
Belege die bisher erfolglose Wohnungssuche und beantrage die Weiterzahlung Deiner Wohnung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten