Bewerbungskosten....Wie lange warten??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bewerbungskosten....Wie lange warten??
Hallo zusammen,
trotz Aufnahme einer Arbeit, wurde mir gesagt, meine Eingliederungsvereinbarung (EGV) vor allem die Passage mit den 5 Bewerbungen pro Monat habe noch weiter Gültigkeit....ok.
Müsste jetzt meine Dezember-Bewerbungen (welche ich selbstverständlich ganz artig im Dezember verschickt habe) abgeben. Allerdings weigere ich mich innerlich, dies zu tun, da ich bisher für die vorangegangenen 2 Monate (=10 Bewerbungen=50€) noch keinen einzigen Cent von der ARGE gesehen habe. Habe nur ICH die Pflichten, mich an die EGV zu halten? Ich sehe es nicht mehr ein, ständig in Vorkasse gehen zu müssen, und einfach nichts (noch nicht mal eine schriftliche Reaktion) von der ARGE zurück zu bekommen. Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten? Kann mir jemand einen Rat geben, bitte? Auch mein Widerspruch von September (!!!!) zu der 30%-igen Sanktion (unbegründet) hat die ARGE bisher nicht dazu veranlasst, sich mit mir in irgendeiner Form in Verbindung zu setzen....
Bringt es was, ein Schreiben aufzusetzen, nach dem Motto: "....kommt ihr erstmal euren Pflichten nach, danach bin ich gerne bereit auch meinen Pflichten weiterhin nachzukommen..." (natürlich nicht wörtlich) ???
Danke für eure Antworten....
trotz Aufnahme einer Arbeit, wurde mir gesagt, meine Eingliederungsvereinbarung (EGV) vor allem die Passage mit den 5 Bewerbungen pro Monat habe noch weiter Gültigkeit....ok.
Müsste jetzt meine Dezember-Bewerbungen (welche ich selbstverständlich ganz artig im Dezember verschickt habe) abgeben. Allerdings weigere ich mich innerlich, dies zu tun, da ich bisher für die vorangegangenen 2 Monate (=10 Bewerbungen=50€) noch keinen einzigen Cent von der ARGE gesehen habe. Habe nur ICH die Pflichten, mich an die EGV zu halten? Ich sehe es nicht mehr ein, ständig in Vorkasse gehen zu müssen, und einfach nichts (noch nicht mal eine schriftliche Reaktion) von der ARGE zurück zu bekommen. Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten? Kann mir jemand einen Rat geben, bitte? Auch mein Widerspruch von September (!!!!) zu der 30%-igen Sanktion (unbegründet) hat die ARGE bisher nicht dazu veranlasst, sich mit mir in irgendeiner Form in Verbindung zu setzen....
Bringt es was, ein Schreiben aufzusetzen, nach dem Motto: "....kommt ihr erstmal euren Pflichten nach, danach bin ich gerne bereit auch meinen Pflichten weiterhin nachzukommen..." (natürlich nicht wörtlich) ???
Danke für eure Antworten....
Hallo fabfive
Bei der Abgabe der Bewerbungsnachweise auf der Liste an den Rand oder unten hinschreiben das bis zum Zahlungseingang der bisher angefallenen Bewerbungskosten leider keine weiteren Nachweise vorgelegt werden können weil schlichtweg das Geld für Bewerbungen fehlt, wäre eine Idee.
Geht natürlich auch auf einem separaten Blatt.
Da könntest Du dann auch noch freundlichst darauf hinweisen das über Deinen Widerspruch immer noch keine Entscheidung vorliegt und eine Frist setzen ab wann Du an eine Untätigkeitsklage denkst, wäre eine weitere Idee.
Beim Überreichen Deiner Unterlagen könnte sich auch ein zusätzliches Blatt mit Deiner Kontonummer (extra grosse Schrift) als Überweisungsziel für die ausstehenden Bewerbungskosten angehängt haben. Als Erinnerungslückenauffüller-Idee.
Viel Erfolg bei der Suche nach artigen Formulierungen trotz grenzenloser Wut im Bauch.
Gruss
Bei der Abgabe der Bewerbungsnachweise auf der Liste an den Rand oder unten hinschreiben das bis zum Zahlungseingang der bisher angefallenen Bewerbungskosten leider keine weiteren Nachweise vorgelegt werden können weil schlichtweg das Geld für Bewerbungen fehlt, wäre eine Idee.
Geht natürlich auch auf einem separaten Blatt.
Da könntest Du dann auch noch freundlichst darauf hinweisen das über Deinen Widerspruch immer noch keine Entscheidung vorliegt und eine Frist setzen ab wann Du an eine Untätigkeitsklage denkst, wäre eine weitere Idee.
Beim Überreichen Deiner Unterlagen könnte sich auch ein zusätzliches Blatt mit Deiner Kontonummer (extra grosse Schrift) als Überweisungsziel für die ausstehenden Bewerbungskosten angehängt haben. Als Erinnerungslückenauffüller-Idee.
Viel Erfolg bei der Suche nach artigen Formulierungen trotz grenzenloser Wut im Bauch.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Bewerbungen
Du kannst dir den ganzen Stress ersparen und die Bewerbungen online verschicken. Die abgeschickten Mails landen im "Gesendet_Ordner" - diese weiterleiten an die zuständige Mailadresse deines Sachbearbeiters und fertig ist die Laube.
Gruß Sentinel
Gruß Sentinel
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
So, meine gestellte Frist von 14 Tagen ist um....
Wie zu erwarten, keinerlei Reaktion von Seiten der ARGe...
Wie soll/muss ich jetzt weiter vorgehen?? Ich würde wohl noch ganz gerne den Fall dem Amtsleiter (heisst das so??) schildern und ihn bitten/auffordern, dass die Sache bearbeitet wird...
Wie würdet Ihr denn an meiner Stelle nun handeln???
Es k**zt mich langsam an, dass gerade mein Widerspruch gegen die Sanktion so überhaupt garnicht bearbeitet wird...immerhin geht es da um knapp 300.-€....ich habe doch nicht nur PFLICHTEN sondern auch RECHTE, oder sehe ich das falsch???
Wie zu erwarten, keinerlei Reaktion von Seiten der ARGe...
Wie soll/muss ich jetzt weiter vorgehen?? Ich würde wohl noch ganz gerne den Fall dem Amtsleiter (heisst das so??) schildern und ihn bitten/auffordern, dass die Sache bearbeitet wird...
Wie würdet Ihr denn an meiner Stelle nun handeln???
Es k**zt mich langsam an, dass gerade mein Widerspruch gegen die Sanktion so überhaupt garnicht bearbeitet wird...immerhin geht es da um knapp 300.-€....ich habe doch nicht nur PFLICHTEN sondern auch RECHTE, oder sehe ich das falsch???
Wenn Du Widerspruch gegen etwas einlegst,andet Deine Akte in der Widerspruchsstelle. (also eigentlich)
Das kann dann dauern, wenn Du Pech hast. Ich habe von Februar 2007 bis November 2007 gewartet, trotz Fristsetzung usw. Zum Schluss habe ich der Gruppenleiterin mit Anwalt gedroht. Dann ging alles ratzfatz.
Das kann dann dauern, wenn Du Pech hast. Ich habe von Februar 2007 bis November 2007 gewartet, trotz Fristsetzung usw. Zum Schluss habe ich der Gruppenleiterin mit Anwalt gedroht. Dann ging alles ratzfatz.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
Hallo Fabfive...wie gerne glaube ich Dir, dass Dich das alles ank***. Die haben also nicht reagiert auf Deinen Widerspruch.
An Deiner Stelle würd ich nun mal nen Anwalt einschalten ( für 10. Euro so einen *lach*). Ich würd mir das Ganze nicht antun, weil: es nervt tierisch
und Du bist ja im Recht, wenn ich alles richtig verstanden habe. Oder sehen das die anderen User hier anders?
Hattest Du schon mal mit nem Anwalt zu tun
ich weiss, es ist kein Trost, aber stark bleiben!!! Ladyguenes
An Deiner Stelle würd ich nun mal nen Anwalt einschalten ( für 10. Euro so einen *lach*). Ich würd mir das Ganze nicht antun, weil: es nervt tierisch

Hattest Du schon mal mit nem Anwalt zu tun

also nach so langer zeit, und weil die fristsetzung auch nix gebracht hat, würde ich auch einen anwalt einschalten.
denn du sagst ja richtig : es geht um immerhin fast 300 euro! und das ist nicht mal nur eben so sondern das ist ne menge geld. davon leben manchmal familien fast nen monat weil einfach nicht mehr reinkommt (kenne eine familie wo es so ist aber die haben ziemlich viele laufende kosten)
Allerdings verstehe ich nicht, warum du die kosten nicht gezahlt bekommst? hast du den antrag bekommen, ausgefüllt und alle belege dazu gegeben? dann ist die arge eigentlich, wenn egv vorhanden ist, in der zahlpflicht. ok, kann nur von dem sprechen, was ich von uns aus bremen her kenne und da macht es die bagis so. sie zahlen zwar nur bis zum maximumbetrag von 260 euro, aber das auf jeden fall.
und man kann die kosten auch gestaffelt einreichen.
ich hoffe, das du dein geld bals bekommst und lass dich nicht unterkriegen.
denn du sagst ja richtig : es geht um immerhin fast 300 euro! und das ist nicht mal nur eben so sondern das ist ne menge geld. davon leben manchmal familien fast nen monat weil einfach nicht mehr reinkommt (kenne eine familie wo es so ist aber die haben ziemlich viele laufende kosten)
Allerdings verstehe ich nicht, warum du die kosten nicht gezahlt bekommst? hast du den antrag bekommen, ausgefüllt und alle belege dazu gegeben? dann ist die arge eigentlich, wenn egv vorhanden ist, in der zahlpflicht. ok, kann nur von dem sprechen, was ich von uns aus bremen her kenne und da macht es die bagis so. sie zahlen zwar nur bis zum maximumbetrag von 260 euro, aber das auf jeden fall.
und man kann die kosten auch gestaffelt einreichen.
ich hoffe, das du dein geld bals bekommst und lass dich nicht unterkriegen.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Aber selbstverständlich habe ich den Antrag ordentlich ausgefüllt und auch immer zusammen mit allen Belegen immer pflichtbewusst abgegeben.ballsport hat geschrieben: ...
Allerdings verstehe ich nicht, warum du die kosten nicht gezahlt bekommst? hast du den antrag bekommen, ausgefüllt und alle belege dazu gegeben? dann ist die arge eigentlich, wenn egv vorhanden ist, in der zahlpflicht.
..... sie zahlen zwar nur bis zum maximumbetrag von 260 euro, aber das auf jeden fall.
Auch hier werden nur bis zur jährlichen Höchstgrenze von € 260.- Bewerbungskosten gezahlt...
Bekommen habe ich bisher € 15.- ...es fehlen noch € 75.-...auf dem letzten Antrag, den ich zugeschickt bekam, steht, dass ich bisher € 40.- erhalten habe. Schade, dass ich dieses Geld bisher noch nicht gesehen habe...Ach ja, eine EGV ist natürlich vorhanden...
Nochmal meine Frage: Haben die Argen einen Amtsleiter, oder nennt sich derjenige, der dort die "Geschäfte" leitet anders? Ich würde diesen Herrn gerne auch noch einmal "einschalten" ... bevor ich zum Anwalt gehe!!!
Also Dein SB hat einen Gruppenleiter, und der Gruppenleiter untersteht dann glaub ich dem Amtsleiter. Irgendwie so war es. Ich bin erst zum Gruppenleiter gegangen, hätte dieser nichts gemacht wäre ich dann noch ne Etage höher gewandert.
Setz Dich durch - das ist Dein gutes Recht !
Setz Dich durch - das ist Dein gutes Recht !
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Danke....
Nee, den Gruppenleiter möchte ich bewusst übergehen...
Mir reichts jetzt endgültig...
--E D I T---
Oh Wunder...heute wurden mir € 25.- überwiesen. Fehlen also nur noch 50.- und halt die Antwort auf den Widerspruch.….
--E D I T 2---
Am 26.01.07 habe ich Post von der ARGE, dass mein Widerspruch am 25.09.07 (!!!) eingegangen ist und so schnell wie möglich bearbeitet wird. Ich solle von weiteren Anfragen bitte absehen.....OHNE WORTE
Nee, den Gruppenleiter möchte ich bewusst übergehen...
Mir reichts jetzt endgültig...
--E D I T---
Oh Wunder...heute wurden mir € 25.- überwiesen. Fehlen also nur noch 50.- und halt die Antwort auf den Widerspruch.….
--E D I T 2---
Am 26.01.07 habe ich Post von der ARGE, dass mein Widerspruch am 25.09.07 (!!!) eingegangen ist und so schnell wie möglich bearbeitet wird. Ich solle von weiteren Anfragen bitte absehen.....OHNE WORTE
Wunder und so....
Na also....geht doch!!! Fehlen jetzt nur noch 25€ Bewerbungskosten und alles ist in Butter. Dass man denen aber auch immer erst drohen muss, bevor sie sich bewegen....Sehr geehrter Herr xxx,
aufgrund Ihres Widerspruchs vom 23.09.2007 gegen den Bescheid vom 31.08.2007 über die Absenkung des ALGII gem. §31 SGBII habe ich die Sach- und Rechtslage nochmals überprüft.
Der angefochtene Bescheid wird hiermit aufgehoben. Für den Zeitraum 01.09.-31.12.2007 wird noch gesondert ein Änderungsbescheid zur Leistungsgewährung ergehen, dem ich weitere Einzelheiten zu entnehmen bitte.
Ihrem Widerspruch ist damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang abgeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
ARGE im JobCenter
Öhm, 'tschuldigung für die doofe Zwischenfrage;
Gibt es Bewerbungsgeld?! *glotz* Ich lebe in Hessen und bin derzeit Schülerin bis Sommer 2008 und lebe in einer 1-Zimmerwohnung.
Eigentlich müsste ich schon etliche Bewerbungen verschickt haben, aber mir fehlt einfach das nötige Geld dafür. Ich bekomme seit Januar kein Kindergeld mehr, weil das neu beantragt werden muss (die hatten nicht mal bescheid gegeben, dass es neu beantragt werden muss, hatte im Februar einfach kein Geld mehr bekommen!) Lebe seitdem mit 184 EUR von der Arge. Ich kann keine Passbilder machen lassen, keine Umschläge kaufen, hab keinen Drucker und kein Geld für Briefmarken.
Was kann ich tun?
Liebe Grüße,
Momo
Gibt es Bewerbungsgeld?! *glotz* Ich lebe in Hessen und bin derzeit Schülerin bis Sommer 2008 und lebe in einer 1-Zimmerwohnung.
Eigentlich müsste ich schon etliche Bewerbungen verschickt haben, aber mir fehlt einfach das nötige Geld dafür. Ich bekomme seit Januar kein Kindergeld mehr, weil das neu beantragt werden muss (die hatten nicht mal bescheid gegeben, dass es neu beantragt werden muss, hatte im Februar einfach kein Geld mehr bekommen!) Lebe seitdem mit 184 EUR von der Arge. Ich kann keine Passbilder machen lassen, keine Umschläge kaufen, hab keinen Drucker und kein Geld für Briefmarken.
Was kann ich tun?
Liebe Grüße,
Momo
Wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf sie behalten!
Oi, vielen Dank für diese superschnelle Reaktion.
Problem ist nur, dass ich seit dem 11. Februar nicht mal was zu Essen kaufen kann, wie soll ich da Vorkasse für Bewerbungen leisten? Ist das dem Amt egal? Oder sind sie kulant und strecken das Kindergeld vor und ich muss es dann mit der Nachzahlung des Kindergeldes begleichen?!
Fragen über Fragen,
Momo
Problem ist nur, dass ich seit dem 11. Februar nicht mal was zu Essen kaufen kann, wie soll ich da Vorkasse für Bewerbungen leisten? Ist das dem Amt egal? Oder sind sie kulant und strecken das Kindergeld vor und ich muss es dann mit der Nachzahlung des Kindergeldes begleichen?!
Fragen über Fragen,
Momo
Wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf sie behalten!