ALG2 trotz arbeit?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Poldie1974
Beiträge: 9
Registriert: 21.01.2008 20:49

ALG2 trotz arbeit?

Beitrag von Poldie1974 »

Hallo!
Bin neu hier und hoffe, das ich meine Frage ins richtige Forum stelle.
Ich bin zwar vollzeit beschäftigt, aber bei einem "Personaldienstleister" und daher ist mein Verdienst nicht berauschend. Ich habe Netto ca 1300 €, meine Frau ist im Erziehungsurlaub und wir bekommen noch 308 € Kindergeld. Nun habe ich gehört, das ich eventuell noch Anspruch auf ALG2 oder ähnliches habe. Ist da was dran? Wie kann ich das errechnen?
Danke schonmal, falls jemand antwortet!
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Confused »

schau mal hier, da sind ein paar Rechner damit ist das ganz einfach

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c4202.html

C.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Poldie1974
Elterngeld ist bis zur Höhe von monatlich 300 Euro pro Kind anrechnungsfrei (§10 BEEG). Daher nicht als Einkommen in den Rechner eingeben.
Geregelt ist das in SGB II § 11 (3a)
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Poldie1974
Beiträge: 9
Registriert: 21.01.2008 20:49

Beitrag von Poldie1974 »

So, habe mir jetzt mal nen Antrag organisiert. Zum Ausfüllen braucht man ja bald nen Doctortitel :oops: ! Laut Beartbeiterin hätte ich durchaus einen Anspruch. Das einzige, was mir jetzt noch im Weg stehen könnte, ist mein steuerfreies Kilometergeld, das ich erhalte, weil ich meinen Privat PKW für den Außendienst nutzen muß. Aber dürfen die das überhaupt anrechnen??? Naja - Mal abwarten - Hab in zwei Wochen nen Termin... :?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Poldie1974
Als Infomaterial für die Wissenschaft der Antragsbearbeitung deinerseits, hier mal ein paar Seiten:
Arbeitslosengeld-verstehen.de
Alg II-Antrag - Klippen umschiffen
Durchführungshinweise der BA zum SGB II
WDB Fachinformation
Km Geld das der Arbeitgeber Dir zahlt weil er selber kein Auto für die Arbeit zur Verfügung stellt ist kein Einkommen.
Gruss
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