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Zuletzt geändert von gelöscht-001 am 22.01.2008 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Gib Deine Daten mal in nen HartzIV Rechner ein. Dazu benötigst du wenn möglich ein Netto Gehalt oder deine Abzüge, um genauer zu sein.
Du hast dann beim Netto Gehalt einen Einkommensfreibetrag der gegengerechnet wird (dir zugute)
Kindergeld als Einkommen wird wieder abgezogen, dann die Miete wieder rauf usw... das kennst Du sicherlich
Es müsste ein Anspruch da sein, da ja nciht der volle Lohn als Einkommen gerechnet wird.
Der Bildungsgutschein dürfte demzufolge auch nicht verfallen oder nicht mehr gültig sein. Meiner blieb auch bestehen, trotz Einkommen des Mannes.
Du hast dann beim Netto Gehalt einen Einkommensfreibetrag der gegengerechnet wird (dir zugute)
Kindergeld als Einkommen wird wieder abgezogen, dann die Miete wieder rauf usw... das kennst Du sicherlich

Es müsste ein Anspruch da sein, da ja nciht der volle Lohn als Einkommen gerechnet wird.
Der Bildungsgutschein dürfte demzufolge auch nicht verfallen oder nicht mehr gültig sein. Meiner blieb auch bestehen, trotz Einkommen des Mannes.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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