Ärztlicher Dienst

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
ali.b75
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2007 22:23

Ärztlicher Dienst

Beitrag von ali.b75 »

Hallo,

ich beziehe ALG II und wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen und den daraus folgend häufigen Krankenschreibungen wurde für mich ein ärztliches Gutachten eingeleitet.

Mir wurde jedoch schon mitgeteilt, dass es einige Zeit dauern wird, bis ich einen Termin beim Amtsarzt bekomme.

Jetzt will meine Sachbearbeiterin mich bis dahin trotzdem noch ständig in irgenwelche 1 € Jobs stecken und zwickt mich dazu, mich bei, von ihr vorgegeben Firmen (Zeitarbeit...), zu bewerben obwohl ich ihr schon mehr mals mittgeteilt habe, dass ich dazu gesundheitlich nicht in der Lage bin.

Nun meine Frage... Darf sie mir das aufdrücken, obwohl ich ihr ausdrücklich erklärt habe, dass ich keinen Tag durchhalte? :cry:

In den Infoheften steht doch auch, dass gesundheitliche Gründe (körperlicher und geistiger Art) zur Ablehnung einer Arbeit gerechtfertigt sind.

Habe auch schon von Anderen gehört, dass man bis zur Fertigstellung des Gutachtens in Ruhe gelassen wird.

Könnte mich zwar auch vom Arzt krank schreiben lassen aber mir gehts ums Prinzip.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ali.b75
Eigentlich sollte man Dich bis zur Vorlage des med. Gutachtens in Ruhe lassen denke ich denn durch das Gutachten soll doch Deine Arbeitsfähigkeit beurteilt werden.
Scheint also was mit Statistikschönerei zu tun zu haben.
Sprich mit Deinem Hausarzt und lass Dich krankschreiben.
Ist zwar nicht der zufriedenstellendste Weg aber erspart nervenaufreibende Diskussionen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ali.b75
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2007 22:23

Beitrag von ali.b75 »

Danke für die Antwort.

Der Gang zum Arzt, wird mir wohl mal wieder nicht erspart bleiben.

Hatte nur gehofft, dass es irgendwelche Regelungen dies bezüglich gibt, weil wie gesagt, ich schon in mehreren Foren gelesen hatte, dass das Amt die Jenigen dann in Ruhe gelassen hat und Privat kenne ich auch jemanden, der seit der Einleitung des Gutachtens nichts mehr vom Amt hört.

Ich werde seit dem nur gerade zu bombardiert. Deutlicher kann meine SB mir gar nicht mitteilen, dass sie mich für einen Simualanten hält.

Während einer Krankschreibung brauch man sich ja nicht bewerben, oder? Hab da nämlich heute wieder son "netten" Brief von meiner SB gekriegt. Soll mich umgehend bei einer Firma bewerben, die sich zudem auch noch in einem ganz anderen Bundesland befindet. Muss man sich als Kranker so verarschen lassen? Da könnt ich mich schon wieder über mich selbst ärgern, dass ich der so viel von meinen gesundheitlichen Problemen erzählt hab, worauf sie ja auch schon ziemlich ungläubig reagiert hat. :cry:
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ali.b75
Bewerben solltest Du dich schon sonst kommst Du Deinen Verpflichtungen nicht nach.
Vergiss nicht die Übernahme der Bewerbungskosten zu klären, vorher.
Ärger Dich nicht, sei halt in Zukunft nicht so vertrauensseelig was Deine privaten Dinge angeht, die gehen keinen was an. Auch wenn es heisst: Wir wollen nur Ihr bestes. Das will der Räuber auch der einem im dunklen Wald begegnet. (wobei man mich bitte nicht missverstehen sollte, mit Räuber ist nicht der hinter dem Schreibtisch gemeint sondern gaaaanz andere.)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ali.b75
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2007 22:23

Beitrag von ali.b75 »

Ja, meinst du echt, dass ich mich auch bewerben muss, wenn ich krank geschrieben bin? Wäre doch auch blöd, wenn man dann plötzlich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen würde.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

ali.b75,

warum Du weshalb und unter welchen Bedingungen von Deinem behandelnden Arzt krankgeschrieben wurdest, kann hier doch niemand beurteilen. Auch die vorraussichtliche Dauer der Erkrankung ist hier zu bedenken. Ob Du Dich nun bewirbst, oder nicht, mit den möglichen Folgen mußt Du selbst klar kommen. Das kann Dir niemand abnehmen.

Hierfür gibt es keine unumstößlich feststehenden Regeln. Wenn in Deinem Fall Deine Erkrankung eine Arbeitsaufnahme in absehbarer Zeit unmöglich macht, brauchst Du Dich auch nicht auf eine Arbeit bewerben, die Du nicht antreten kannst.

Wenn Du also z.B. für zwei Wochen krankgeschrieben bist, Dir Dein Arbeitsvermittler aber einen Stellenvorschlag schickt, der eine Arbeitsaufnahme erst in 5 Wochen vorsieht, wo Du also wieder gesund sein wirst, mußt Du Dich m.E. auch darum bewerben.

Wenn Du aber länger krank geschrieben bist, kann sich Dein SB gehackt legen, da brauchst Du nur einen Arzt, der sich im Sozialrecht auskennt und eine entsprechende Rechtsvertretung (Anwalt/Sozialverband etc.).
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
ali.b75
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2007 22:23

Beitrag von ali.b75 »

Eigentlich hast du es zwar schon beantwortet aber ich frag trotzdem sicherheitshalber noch mal nach.

Also wenn ich mich auf eine befristete Stelle (2 Wochen) mit eventuellen Arbeitsvertrag nach der Zeit und eine weitere Stelle (unbefristet), die auch den gleichen Eintrittstermin hat bewerben soll, ich aber voraussichtlich 3 Wochen krank geschrieben bin und nicht zum angegeben Termin anfangen könnte bzw. bei der 1. Stelle gar nicht, bräuchte ich mich nicht bewerben?
Antworten