Betriebskosten Nachzahlung vom letzten Jahr 2006!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Betriebskosten Nachzahlung vom letzten Jahr 2006!
Hallo,
habe dieses Jahr eine Betriebskosten Nachzahlung bekommen und erst jetzt erfahren das diese vom Amt bezahlt werden.
Jedoch letztes Jahr wusste ich das alles nicht und da hat es sich um einen Betrag von über 400,- Euro gehandelt.
Der Vermeiter damals war aber ein guter Freund und lies mit sich reden.
Wir haben uns darauf vereinbart die Nachzahlung auf Raten abzubezahlen!!!
Kann ich eventuell noch Rückwirkend etwas vom Amt verlangen???
Zahle die Raten vom letzten Jahr immer noch ab.............
Liebe Grüße Mondgesicht
habe dieses Jahr eine Betriebskosten Nachzahlung bekommen und erst jetzt erfahren das diese vom Amt bezahlt werden.
Jedoch letztes Jahr wusste ich das alles nicht und da hat es sich um einen Betrag von über 400,- Euro gehandelt.
Der Vermeiter damals war aber ein guter Freund und lies mit sich reden.
Wir haben uns darauf vereinbart die Nachzahlung auf Raten abzubezahlen!!!
Kann ich eventuell noch Rückwirkend etwas vom Amt verlangen???
Zahle die Raten vom letzten Jahr immer noch ab.............
Liebe Grüße Mondgesicht
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nein, liebes mondgesicht, das geht nicht!!!
du hättest gleich nach erhalt der nachzahlungsaufforderung aufs amt gehen müssen und einen formlosen antrag auf übernahme stellen müssen.
jetzt isses zu spät!
tröste dich, ich weiss es auch erst seit paar monaten. die ganzen jahre habe ich es selber bezahlt, ich trottel!
trotzdem einen guten rutsch ins neue jahr...
du hättest gleich nach erhalt der nachzahlungsaufforderung aufs amt gehen müssen und einen formlosen antrag auf übernahme stellen müssen.
jetzt isses zu spät!
tröste dich, ich weiss es auch erst seit paar monaten. die ganzen jahre habe ich es selber bezahlt, ich trottel!
trotzdem einen guten rutsch ins neue jahr...
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Antrag?
Hallo,
gibt es da einen besondren Antrag? Oder kann ich selber einen formlosen antrag stellen (mit der nachzahl rechnungs kopie) mit meiner frage ob ich noch was nachgezahlt bekomme, da ich es nichtt wusste und bis heute alles in raten zahle?
liebe grüße mondgesicht
gibt es da einen besondren Antrag? Oder kann ich selber einen formlosen antrag stellen (mit der nachzahl rechnungs kopie) mit meiner frage ob ich noch was nachgezahlt bekomme, da ich es nichtt wusste und bis heute alles in raten zahle?
liebe grüße mondgesicht
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- Ralf Hagelstein
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Es bleibt hierbei anzumerken, dass viele Entscheidungen, was solch rückwirkende Leistungen angeht noch nach dem alten Sozialhilfegrundsatz "Gelebt ist gelebt." bzw. "Bedarf ist gedeckt, also gibt es nichts dafür." gefällt werden. Ganz einfach, weil die leistungsrechtliche Ebene des ALG 2 sich wesentlich näher an der ursprünglichen Sozialhilfe befindet als an der Arbeitslosenhilfe. Auch die Gerichtsbarkeit hat offensichtlich mitunter ihre Probleme damit.
Von daher will ich nicht sagen: "Das muss 100%ig klappen.", sondern: Versuch macht kluch !
Henry
Von daher will ich nicht sagen: "Das muss 100%ig klappen.", sondern: Versuch macht kluch !
Henry
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...genau melinde, das meine ich. dir & den anderen hier erstmal alles erdenklich gute für`s kommende jahr!
wenn ich`s richtig verstehe, soll man als 1. schritt die betr.-kostenabrechng. der arge einreichen, ehe man irgendwelche schritte in richtung bezahlen oder ratenvereinbarung unternimmt. denn dann hat man keine chance mehr, oder?
ich wundere mich nur, das hier empfohlen wird, alles nachträglich einzureichen, womöglich von den vorjahren noch. oder steh ich auf der leitung gruss ladyguenes
wenn ich`s richtig verstehe, soll man als 1. schritt die betr.-kostenabrechng. der arge einreichen, ehe man irgendwelche schritte in richtung bezahlen oder ratenvereinbarung unternimmt. denn dann hat man keine chance mehr, oder?
ich wundere mich nur, das hier empfohlen wird, alles nachträglich einzureichen, womöglich von den vorjahren noch. oder steh ich auf der leitung gruss ladyguenes
Hallo Ladyguenes
Gutes Neues Jahr auch für Dich und die Deinen.
Der erste Schritt die Übernahme der Kosten zu beantragen und nicht selber zahlen ist der richtige.
Übernahmen rückwirkend sind auch möglich im Zusammenhang mit einem Überprüfungsantrag SGB X §44 wie Ralf schon schrieb. Das häufig noch nach den Regelungen der alten Sozialhilfe verfahren und beraten wird, da hatte Sohnemann wohl eine Sachbearbeiterin die früher im Sozialamt war.
Du stehst also nicht auf der Leitung.
Grundsätzlich alles was nicht vom Regelsatz erfasst ist Übernahme beantragen und nicht erst versuchen das irgendwie selber zu regeln. Das Geld fehlt dann bei Dingen für die es keine Übernahmemöglichkeit gibt.
Grundätzlich ist es schon richtig sich im Fall der Fälle erstmal selber zu behelfen aber die materielle Ausstattung dafür ist doch so eingeschränkt. Selbständigkeit ohne entsprechende Voraussetzung geht nur begrenzt.
So wie beim Kochen. Das kann ich selbständig, aber wie, wenn keine Lebensmittel und kein Herd?
Gruss
Gutes Neues Jahr auch für Dich und die Deinen.
Der erste Schritt die Übernahme der Kosten zu beantragen und nicht selber zahlen ist der richtige.
Übernahmen rückwirkend sind auch möglich im Zusammenhang mit einem Überprüfungsantrag SGB X §44 wie Ralf schon schrieb. Das häufig noch nach den Regelungen der alten Sozialhilfe verfahren und beraten wird, da hatte Sohnemann wohl eine Sachbearbeiterin die früher im Sozialamt war.
Du stehst also nicht auf der Leitung.
Grundsätzlich alles was nicht vom Regelsatz erfasst ist Übernahme beantragen und nicht erst versuchen das irgendwie selber zu regeln. Das Geld fehlt dann bei Dingen für die es keine Übernahmemöglichkeit gibt.
Grundätzlich ist es schon richtig sich im Fall der Fälle erstmal selber zu behelfen aber die materielle Ausstattung dafür ist doch so eingeschränkt. Selbständigkeit ohne entsprechende Voraussetzung geht nur begrenzt.
So wie beim Kochen. Das kann ich selbständig, aber wie, wenn keine Lebensmittel und kein Herd?
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.