In gemeinsame Wohnung ziehen, Fragen..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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hermmie
Beiträge: 2
Registriert: 18.12.2007 10:23

In gemeinsame Wohnung ziehen, Fragen..

Beitrag von hermmie »

hallo zusammen,

erstmal klasse Forum, ich hoffe mir kann hier geholfen werden :)

Also es geht darum das ich ALG2 beziehe und in meiner von der arge finanzierten Wohnung lebe.

Meine Freundin und ich wollen zusammenziehen, wie verhält sich das beim amt, muss ich denen bescheid sagen?

Meine Freundin und ich haben bis jetzt noch nie zusammen gewohnt ( von wegen dieser 1-Jahres Geschichte ), wird ihr einkommen auf meine Bezüge trotzdem angerechnet? Wir haben auch kein gemeinsames Konto oder sowas.. Dann sind wir doch eigentlich keine Bedarfsgemeinschaft, bis wir ein Jahr zusammenleben, oder verstehe ich das falsch? :)

schonmal danke für eure Hilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo hermmie
Das mit der Bedarfsgemeinschaf tsiehst Du richtig.
Ist in SGB II § 7 (3) und (3a)geregelt.
Erst nach 1 Jahr Zusammenleben.
Bescheid geben musst du aufgrund Deiner Mitteilungspflicht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hermmie
Beiträge: 2
Registriert: 18.12.2007 10:23

Beitrag von hermmie »

hi, danke für deine schnelle antwort :) finde das "beamtendeutsch" nur immer recht schwer zu lesen und war mir damit nicht sicher.

damit wäre mir glaube ich im moment auch schon geholfen.
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