oh dann habe ich das 2006 überlesen sorry
Na ja ich meinte eben wegen den verlängerungsanträgen ist es ja so dass man erst GEZ weiter befreit ist für das darauffolgende MOnat wo der Antrag mit dem Bescheid der ARGE eingeht.
Beispiel
GEZ Befreiung gilt bis 31.12
Dann muss spätestens im Dezember der Befreiungsantrag + der Hartz4 Bescheid der GEZ vorliegen! Dann ist man auch ab Januar weiter befreit !
Kommt der Hartz Bescheid mit dem Befreiungsantrag erst im Januar an ist die GEZ berechtigt den Januar einzufordern da ja erst wieder ab dem darauffolgenden Monat befreit wird, in meinem Beispiel wäre das Februar !
So verpasst man diese Frist ein paar mal läppern sich die MOnate zusammen und es entsteht eine Rechnung !
Das ist nämlich einer Bekannten von mir passiert vor kurzem und die streitet da noch mit der GEZ rum !
Mir ist das auch schon passiert!
Stutzig macht mich aber der hohe Betrag und das Datum , deshalb würde ich schriftlich um geneue Infos bitten bei der GEZ !
LG
Silvia