Hallo...
Ich habe zur Geburt meiner Tochter von meinen Großeltern 1000 Euro geschenkt bekommen, muss ich das melden?
(Mit Sicherheit, oder?)
Und wenn ja, werden mir dann Leistungen gestrichen? Ich erhalte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes...
Wie wäre es, wenn ich dieses Geld für das Kind anlege, es darf ja auch einen bestimmten Besitz haben, wird es mir dann trotzdem verrechnet?
Danke für die Antworten.
Geldgeschenk
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Darf ich mir Deine Grosseltern auch mal ausleihen? 
Wenn Du ein ehrlicher Mensch bist, so richtig ehrlich, und schnell von Gewissensbissen geplagt wirst, ja Du musst es angeben. So isses Vorschrift.
Ok, ich werde mich jetzt unbeliebt machen hier
, aber Frage:
Hast Du das Geld bar bekommen oder als Überweisung?
Man könnte jetzt sagen, wenn es bar überreicht wurde, dann isses gut und fertig. Hat keiner gesehn. (das ist jetzt aber keine Anstiftung meinerseits, falls es von wem hier missverstanden wird, aber fast jeder würde nun im Moment und so kurz vor Weihnachten so darüber denken)
Bei einer Überweisung kann Dein SB Dir dazu Fragen stellen und die Leistungen versagen, auch wenn das Geschenk noch so lieb von Oma und Opa gemeint ist.
Anlegen fürs Kind, hm, weiss nicht wie sich das verhält mit den Sparbüchern und Co, da weiss hier sicher noch jemand anderes mehr im Forum als ich
Wenn Du ein ehrlicher Mensch bist, so richtig ehrlich, und schnell von Gewissensbissen geplagt wirst, ja Du musst es angeben. So isses Vorschrift.
Ok, ich werde mich jetzt unbeliebt machen hier
Hast Du das Geld bar bekommen oder als Überweisung?
Man könnte jetzt sagen, wenn es bar überreicht wurde, dann isses gut und fertig. Hat keiner gesehn. (das ist jetzt aber keine Anstiftung meinerseits, falls es von wem hier missverstanden wird, aber fast jeder würde nun im Moment und so kurz vor Weihnachten so darüber denken)
Bei einer Überweisung kann Dein SB Dir dazu Fragen stellen und die Leistungen versagen, auch wenn das Geschenk noch so lieb von Oma und Opa gemeint ist.
Anlegen fürs Kind, hm, weiss nicht wie sich das verhält mit den Sparbüchern und Co, da weiss hier sicher noch jemand anderes mehr im Forum als ich
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Im laufenden Leistungsbezug ist es kein Vermögen, sondern Einkommen, weil es nunmal während des Leistungsbezuges zugeflossen ist. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab.
Von daher ist deine kursiv geschriebene Ergänzung, nonsens, zwar menschlich verständlich, aber du hast schon richtig erkannt, dass du hier eine Anleitung zum Betrug präsentierst. Das kann man recht leicht vom Computer aus, aber man ist letztendlich auch nicht der, der sich verantworten muss, wenns auffliegt.
Sorry, das jetzt so sagen zu müssen, aber die Oma hat hier Sch... gebaut. Sie hätte das Geld irgendwie anders für das Kind anlegen sollen (z. B. in eine Ausbildungsversicherung, also eine Lebensversicherung, wo das Kind als Bezugsberechtigter eingetragen wird, oder ein Sparbuch, welches sie irgendwann mal dem Kind schenkt usw...), das wäre besser gewesen.
Man könnte jetzt nur versuchen, da irgendeine Zweckbestimmung für das Geld nachzuweisen. Also z. B. dass die Oma genau aufschreibt, wofür das Geld bestimmt war und dass sie es zurückfordert, wenn die Frau Mama nicht nachweist, dass sei es auch nur genau dafür ausgegeben hat.
Henry
Von daher ist deine kursiv geschriebene Ergänzung, nonsens, zwar menschlich verständlich, aber du hast schon richtig erkannt, dass du hier eine Anleitung zum Betrug präsentierst. Das kann man recht leicht vom Computer aus, aber man ist letztendlich auch nicht der, der sich verantworten muss, wenns auffliegt.
Sorry, das jetzt so sagen zu müssen, aber die Oma hat hier Sch... gebaut. Sie hätte das Geld irgendwie anders für das Kind anlegen sollen (z. B. in eine Ausbildungsversicherung, also eine Lebensversicherung, wo das Kind als Bezugsberechtigter eingetragen wird, oder ein Sparbuch, welches sie irgendwann mal dem Kind schenkt usw...), das wäre besser gewesen.
Man könnte jetzt nur versuchen, da irgendeine Zweckbestimmung für das Geld nachzuweisen. Also z. B. dass die Oma genau aufschreibt, wofür das Geld bestimmt war und dass sie es zurückfordert, wenn die Frau Mama nicht nachweist, dass sei es auch nur genau dafür ausgegeben hat.
Henry
Die Oma kann ja dieses Geld für alles das geben, was der Leistungsbezug nicht vorsieht. So wurde mir das mal erklärt.
Am besten immer mit dieser Rückzahlungsoption. Also sowas wie einen kleinen Kredit, dagegen kann keiner was machen.
@ Henry, du hast es richtig erkannt, was ich oben sagen wollte. Nur deshalb hab ich ja mit reingeschrieben, das es keine Anstiftung ist
Irgendwie schon doof, da meint die Omi es nur gut, und dann hat man trotzdem nicht wirklich Freude dran....... aber so isses nun mal
Am besten immer mit dieser Rückzahlungsoption. Also sowas wie einen kleinen Kredit, dagegen kann keiner was machen.
@ Henry, du hast es richtig erkannt, was ich oben sagen wollte. Nur deshalb hab ich ja mit reingeschrieben, das es keine Anstiftung ist
Irgendwie schon doof, da meint die Omi es nur gut, und dann hat man trotzdem nicht wirklich Freude dran....... aber so isses nun mal
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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