Hallo zusammen!
Möchte mich hier informieren über so ein paar Hartz 4 Sachen.
Vorweg, Ich bin am 15.11.07 umgezogen.
So, was Ich gerne wissen möchte ist ob meine alte Vermieterin ,von meiner alten Wohnung, dem Arbeitsamt einen Brief schreiben darf, mit meiner Nebenkostenabrechnung und mit der bitte die Nachzahlung von der Abrechnung auf Ihr Konto direkt zuüberweisen und nicht erst auf meines?
Ich sag es mal so, Sie hat es getan und das hinter meinem Rücken.
Das schlimme daran ist das mein Sachbearbeiter sagt das es rechtens ist das sie das geld direkt auf Ihr Konto bekommt, ohne das ich davon unterrichtet wurde und ich kann das auch nicht rückgängig machen weil meine alte Vermieterin anspruch hätte auf das geld. Habe es per Zufall erfahren.
Wollte es eigentlich in Raten abstottern da ich eine neue Waschmaschiene brauche.
Meine Frage lautet jetzt ob der Sachbearbeiter recht hat oder ob er mich nur verarscht hat, weil vielleicht die Vermieterin und mein SB sich vielleicht kennen und gut Freund sind. Ist nur eine Vemutung von mir.
Bitte um eine schnelle Antwort.
Euer BomBerBooM
Hartz 4 Nebenkostenabrechnung + Wohnungsumzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Das hab ich jetzt so verstanden: Du musst für Nebenkosten an die alte Vermieterin nachzahlen, sagen wir mal 300 Euro. Und du wolltest jetzt, dass das Amt die 300 Euro für die NK Nachzahlung an dich überweist und du davon (Beispiel) 250 Euro wegnimmst um dir eine Waschmaschine zu kaufen ????
Das ist doch jetzt nicht den Ernst, oder? Das wäre ja glattweg Betrug, weil du eine zweckbestimmte Leistung (die 300 Euro wären eben für die NK Abrechnung gedacht) nicht dafür verwendest, wofür sie gedacht gewesen wäre!
Sei froh, dass man dich so am Betrug gehindert hat!
Henry
Das ist doch jetzt nicht den Ernst, oder? Das wäre ja glattweg Betrug, weil du eine zweckbestimmte Leistung (die 300 Euro wären eben für die NK Abrechnung gedacht) nicht dafür verwendest, wofür sie gedacht gewesen wäre!
Sei froh, dass man dich so am Betrug gehindert hat!
Henry
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Im Normalfall ist es doch so, das man die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommt und diese dann beim Amt einreicht. Bei uns ist es dann so, das ein Guthaben ans Amt geht und eine Nachzahlung direkt an den Vermieter. So ist das glaube ich normal. Vielleicht auch um zu vermeiden, das jemand das Geld zweckentfremdet.
LG Simone
LG Simone
also, ich bin auch der Meinung das der Mieter diese Abrechnung zuerst zu bekommen hat und damit dann zur Arge geht, er ist ja schließlich Vertragspartner(oder ex) und nicht die Arge.
Zudem, woher soll der Sb denn wissen das die Abrechnung auch in Ordnung ist, oder kann er das prüfen?
Was die Waschmaschine allerdings betrifft, muß ich Henry recht geben, das geht ja gar nicht.
Lieben Gruß
Solid
Zudem, woher soll der Sb denn wissen das die Abrechnung auch in Ordnung ist, oder kann er das prüfen?
Was die Waschmaschine allerdings betrifft, muß ich Henry recht geben, das geht ja gar nicht.
Lieben Gruß
Solid
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.