Arge will geld zurück

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Arge will geld zurück

Beitrag von Björn »

hallo, habe den bescheid bekommen, die arge will für einen bestimmten zeitraum (ca. 9 mon.) 744€ zurück haben..

der fehler liegt aber nicht auf unserer seite, haben in der zeit ja auch fortzahlungsanträge gestellt und immer alle nachweise gebracht... wie mir jetzt durch den änderungsbescheid klar wird, haben die das einkommen meines vaters die ganze zeit falsch berechnet - ist also ein fehler beim amt, nicht bei uns... kann mir jemand sagen, wie das ist?

hab gehört, dass wenn der fehler auf dem amt entstanden ist, kann es sein, dass die drauf verzichten, wenn man widerspruch einlegt, kann das sein? soll amts-intern so gehandhabt werden, kann aber nicht sagen, was da dran ist...
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

...genau, björn.
wenn fehler vom amt, dann widerspruch einlegen ( fristgemäß, nicht verpassen ! ).
bei mir war schon 2 mal falschberechnung, für die ich nix konnte und 2 mal wurde d. widerspruch akzeptiert und ich musste keinen cent nachzahlen, wofür auch :?:
hab mir aber vorsichtshalber nen rechtsanwalt genommen ( 10.- euro ), weil der das alles erledigt und ich mich ni rumschlagen will mit dem zeug`s. ...ausserdem kann ein anwalt viel besser formulieren ( mit § umherschmeissen, e.t.c. ), als wir das je könnten. gruss ladyguenes
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

danke für deine antwort, das ist schonmal beruhigend... wie hast du es gemacht mit dem anwalt, muss man sich vorher einen schein oder sowas holen oder gehe ich zum anwalt und lege den bescheid vor, dass ich hartz 4 bekomme und dann macht der das oder wie muss ich das machen,...
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

entweder der anwalt macht das für dich oder du gehst zum amtsgericht in deiner nähe und holst dir so nen schein. alg - 2 - bescheid muss vorgelegt werden.
ruf doch einfach den anwalt ( soz. schwerpunkt ) deiner wahl an und frag ihn, wie er`s gern hätte.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

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