bescheid bekommen...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

bescheid bekommen...

Beitrag von Björn »

hallo, hatten am 25.09.07 algII beantrag (mein vater für uns beide zusammen)
jetzt haben wir endlich bescheid bekommen....

mein vater bekommt noch 588€ algI und hätte laut bescheid mir 278€ für oktober u. november geben müssen, das wussten wir aber nicht und er hat das geld natürlich nicht mehr, kann ich es jetzt abhaken? ich kann ihn ja wohl schlecht verklagen und auf meinen anteil bestehen, wenn er selbst nichts mehr davon hat... ziemlich scheiße alles, hatte fest mit ner zahlung für okt., nov. und dezember gerechnet, es ist schließlich auch weihnachten.. wäre ja zu schön um wahr zu sein gewesen...

natürlich werde ich jetzt erstmal zu ihm sagen, dass ich das haben will, ab von nichts kann er mir auch nichts geben...

dann hab ich auf dem neuen bescheid auch noch ne sanktion, weil ich einen termin nicht wahrgenommen habe, obwohl ich zu dem zeitpunkt weder arbeitslos gemeldet war noch leistungen bezogen habe... ist das richtig?
Zuletzt geändert von Björn am 29.11.2007 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
Henry01
Beiträge: 291
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Beitrag von Henry01 »

Wieso muss dein Vater dir das geben? Hat er dich in der fraglichen Zeit nicht ernährt, dir Unterkunft gewährt, Strom angeknippst in deinem Zimmer usw????

Soll er dich von Luft und Liebe ernähren und das "dir zustehende" ALG 2 ist dein Taschengeld???

Und zur Sanktion: Die dürfte wohl dann rechtens sein, wenn zu dem Zeitpunkt schon der ALG 2 Antrag lief. Auch Antragsteller unterliegen nämlich der Meldepflicht.

Warum bist du denn nicht hingegangen?

Henry
Björn
Beiträge: 138
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Beitrag von Björn »

nein, mein vater ernährt mich nicht, zahlt kein strom und auch keine miete für mich, es ist ihm schlichtweg scheißegal wie ich das mache, er will auch von mir miete usw. haben...

außerdem hat er in der zeit jetzt keine miete gezahlt, weil ihm andere sachen wichtiger waren, aber miete bekommen wir ja auch für okt. und nov. vom amt, darum geht es ja nicht... mein vater hat sich nie damit abgefunden, dass er für mich geld bekommt, früher hab ich es ja selber bekommen als u25, aber das wurde ja dann geändert... und weil ich es nicht einsehe, dass mein vater "mein" geld "verraucht" und "versäuft" ist es so, dass ich meinen anteil von 278€ nehme und mich davon selbst ernähre, weil er nicht auf die idee kommen würde, davon regelmäßig was zu essen zu kaufen...

und zum thema mit dem termin:
am 25.09.07 haben wir erst beantragt, und am 14.09.07 hatte ich den termin, hatte zu dem zeitpunkt keinen antrag gestellt, war nicht arbeitslos gemeldet und habe auch nichts bekommen...
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Dann verstehe ich das hier:

"Björn: Verfasst am: 18.07.2007 22:57 Titel: welche fahrzeit zur maßname ist zumutbar...

--------------------------------------------------------------------------------

hallo, war heute bei meiner SB und hab mal wieder ne neue maßnahme aufgebrummt bekommen, wie immer mit bewerbungstraining usw...

jetzt die frage: was für eine fahrzeit ist angebracht?

jetzt hab ich gehört, dass eine tägliche fahrtzeit von 2,5 std. zumutbar ist und das wartezeiten auch dazu gehören, mehr nicht, wer kann mir dazu was sagen? ....."

nicht so ganz. Warum gehst du im Juli zu "deiner SB" und musst ne "neue" Maßnahme machen, wenn du doch erst am 25.9.07 einen Antrag gestellt hast????? Im Mai fragst du, ob du mit einem 400 Euro Job bei HarzIV raus wärst. Was denn nun? Bist du nun Leistungsempfänger oder nicht? Und wenn ja: Wieso warst du es am Einladungstermin nicht? Ich gehe doch mal davon aus, dass ihr nur einen FZA gestellt habt, der ggf. auf den 1.9.07 zurückgewirkt hat, oder?

Henry
Björn
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Beitrag von Björn »

weil ich zu der zeit leistungempfänger war... heißt es, wenn ich einmal was mit dem amt zu tun habe, dass ich dann mein lebenlang springen darf wenn die was wollen?

zwischen dem damals und dem heute liegt etwas zeit, und zu der zeit (14.09.07) habe ich weder leistungen bezogen oder beantragt, ich war noch nichtmal arbeitslos gemeldet!!!
Henry01
Beiträge: 291
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Beitrag von Henry01 »

Björn,

du hast im Mai von ALG 2 geschrieben, du hast im Juli von ALG 2 Bezug geschrieben und jetzt im September willst du von Luft und Liebe gelebt haben???

Wie lange ging der letzte Bewilligungsabschnitt bei dir und deinem Vater und von wann an läuft bitte der aktuelle?

Henry
Björn
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Beitrag von Björn »

wenn man es so will, hätte ich von luft und liebe gelebt, wenn meine freundin nicht so nette eltern hätte, bei denen ich ab und zu mitessen kann...

es war eigentlich die ganze zeit so, mein vater hat gearbeitet und weil es zu wenig für 2 war, hat er 250€ ALG II dazu bekommen, die durfte ich haben um meinen mietanteil zu bezahlen, mehr hatte ich die ganze zeit auch nicht,...

der alte bewilligungsabschnitt ging bis ende august und der neue ab 01.10.07...
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Björn, mit Verlaub, das glaube ich dir nicht. Wenn der FZA am 25.9.07 gestellt wurde, wieso sollte der FZA erst ab 1.10. gehen???

Henry
Björn
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Beitrag von Björn »

mom, das kann ich dir gleich sagen, muss erstmal nochmal nachlesen.....
Björn
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Beitrag von Björn »

so:

für den zeitraum vom 25.09.07 - 30.09.07 haben wir einen ablehnungsbescheid bekommen, weil wir für den zeitraum einen bedarf von 200,22 € hatten, mein vater aber für sept. alg I bekommen hat,
für den genannten zeitraum wurde ihm 117,78 € ALG I und 102,97 € erwerbseinkommen angerechnet. heißt also, WIR sind für diesen zeitraum drüber, obwohl NUR mein vater davon was hat... wovon das erwerbseinkommen ist, kann ich nicht sagen, steht nicht im bescheid, weiß nur, dass mein vater auf 100€-Basis gearbeitet hat, weiß ja nicht, ob die die kompletten 100€ diesen kleinen zeitraum anrechnen...

nochmal zu deinen post eben.. was glaubst du mir nicht, dass ich nur das geld für die miete hatte oder was? verstehe nicht ganz...
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Wenn ihr tatsächlich im September keinen Anspruch hattet, dann solltst du in Widerspruch gehen, denn dann musstest du auch nicht zum Termin erscheinen.

Wie du und dein Vater es allerdings mit dem Geld regelt, ist euer Problem, leider.

Henry
Björn
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Beitrag von Björn »

ok, danke... das mit der handhabung des geldes muss sich bestimmt auch irgendwie klären lassen, ich bin gar nicht scharf drauf, "meinen anteil" für mich zu haben, ich möchte nur, dass das geld auch zu dem zweck verwendet wird, wozu es vorgesehen ist. meines erachtens ist es nicht für die zigaretten und das bier meines vaters bestimmt.
ich habe mir überlegt, ob das geld nicht jemand für mich verwalten kann, z.b. die mutter meiner freundin, da weiß ich wenigstens, dass ich da was zu essen bekomme, aber auf sowas würde sich das amt wohl eh nicht einlassen.. naja...

habe mal eben einen widerspruch verfasst, kann mir jemand sagen, ob man den so versenden kann?

(oben hatte ich mal 14.09.2007 geschrieben, das datum war falsch)
Widerspruch

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

hiermit widerspreche ich der Absenkung des mir zustehenden Anteils des Arbeitslosengeldes II für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis 29.02.2008 von monatlich 10 Prozent der maßgebenden Regelleistung.

Begründung:

Zu dem Termin am 11.09.2007 bin ich nicht erschienen, da ich zu diesem Zeitpunkt
Arbeitslosengeld II weder bezogen noch beantragt habe.

Sie schreiben, dass im Anhörungsverfahren meinerseits keine entscheidungsrelevanten Gründe vorgetragen wurden um von einer Absenkung abzusehen.

Hätten Sie mich von einem Anhörungsverfahren informiert, dann hätte ich Ihnen den Grund vorgetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn xxxxxxxx
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

was ist ein fallmanager?
ist das das gleiche wie meine Persönliche U25 Ansprechpartnerin?

möchte da hin gehen und das klären, bekomme jetzt wieder kein geld, weil mein vater der meinung ist, das es seins ist... und das jetzt genau vor weihnachten, wollte eigentlich mit der familie meiner freundin morgen nach kiel weihnachsgeschenke kaufen - jetzt fahr ich mit und kann zugucken wie die anderen es machen, weil ich von meinem vater nichts bekomme... hauptsache er ist vorhin erstmal wieder los und bier und zigaretten gekauft...
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Ein Fallmanager ist ein Vermittler für schwer Vermittelbare. Da du Leistungsprobleme hast, solltest du zur Leistungsabteilung gehen und nicht zur Arbeitsvermittlung. Dort kannst du vereinbaren, dass man deinen ALG 2 Anteil auf ein von dir benanntes Konto überweist.

Henry
Björn
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Beitrag von Björn »

danke henry, das hört sich doch gut an, wenn das klappt..
würde das geld (außer miete) auf das konto meiner "zukünftigen schwiegermutter" gehen lassen, da ess ich schließlich ständig mit, von daher wäre es da wohl besser aufgehoben..

danke..
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