muß mein freund unterhalt zahlen
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muß mein freund unterhalt zahlen
hallo erstmal..
ich habe ein kind von 5 wochen von meinem freund, dazu noch ein sohn von 5 jahren, der aber aus einer vorherigen beziehung stammt, jetzt wollte ich wissen, ob er für mich und meine jüngste tochter unterhalt zahlen muß, da ich alg2 beziehe,
lg
ich habe ein kind von 5 wochen von meinem freund, dazu noch ein sohn von 5 jahren, der aber aus einer vorherigen beziehung stammt, jetzt wollte ich wissen, ob er für mich und meine jüngste tochter unterhalt zahlen muß, da ich alg2 beziehe,
lg
- babydoll123456
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hi
Wohn dein Freund mit im Haushalt? Dann nicht!
Wenn er nicht im Haushalt lebt muss er unterhalt zahlen! Mind. 199 Euro! Falls es selber Harz 4 bekommt muss die uvk einspringen!
Allerdings bist du verpflichtet alles zu tun um an den unterhalt zu kommen!
Dass heißt anwalt e.t.c!
Mein mann und ich habe es damals so gemacht dass er mir den unterhalt gezahlt hat und ich dem amt schriftlich eingereicht habe dass ich ihn bekomme!
Denkt immer daran jeden monat den er nicht zahlt ist 1 monat mehr schulden
Wenn er nicht im Haushalt lebt muss er unterhalt zahlen! Mind. 199 Euro! Falls es selber Harz 4 bekommt muss die uvk einspringen!
Allerdings bist du verpflichtet alles zu tun um an den unterhalt zu kommen!
Dass heißt anwalt e.t.c!
Mein mann und ich habe es damals so gemacht dass er mir den unterhalt gezahlt hat und ich dem amt schriftlich eingereicht habe dass ich ihn bekomme!
Denkt immer daran jeden monat den er nicht zahlt ist 1 monat mehr schulden
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Na ja,
bei verheirateten Paaren wohnt im Normalfall der Göttergatte auch nicht in der Wohnung, wenn er beim Bund ist. Dann ist er auch nur besuchsweise ab und zu mal da.
Und wenn eure Beziehung oder eure Wohnverhältnisse genauso ausgelegt sind, dann könnte es schon Probleme mit dem Amt geben. Haben sich die Kontrolleure bei der Besichtigung denn nicht geäußert, wie sie es sehen?
Was hat er denn vor dem Bund gemacht? Stand er in Arbeit, die jetzt nur wegen dem GWD unterbrochen ist?
Henry
bei verheirateten Paaren wohnt im Normalfall der Göttergatte auch nicht in der Wohnung, wenn er beim Bund ist. Dann ist er auch nur besuchsweise ab und zu mal da.
Und wenn eure Beziehung oder eure Wohnverhältnisse genauso ausgelegt sind, dann könnte es schon Probleme mit dem Amt geben. Haben sich die Kontrolleure bei der Besichtigung denn nicht geäußert, wie sie es sehen?
Was hat er denn vor dem Bund gemacht? Stand er in Arbeit, die jetzt nur wegen dem GWD unterbrochen ist?
Henry
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er ist jetzt seit 7 jahren beim bund.
die vom amt haben nur zu mir gesagt, das wir mit einem gehaltsnachweis von ihm vorbeikommen sollen und dann sehn wir weiter.. sie meinten auch, das er mir und der kleinen unterhaltspflichtig wäre..
aber wenn er doch noch zuhause bei den eltern wohnt, und nur besuchsweise hier ist, ist es dann auch ein eheähnliches verhältniss???
die vom amt haben nur zu mir gesagt, das wir mit einem gehaltsnachweis von ihm vorbeikommen sollen und dann sehn wir weiter.. sie meinten auch, das er mir und der kleinen unterhaltspflichtig wäre..
aber wenn er doch noch zuhause bei den eltern wohnt, und nur besuchsweise hier ist, ist es dann auch ein eheähnliches verhältniss???
- babydoll123456
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ich
Nein! Denn niemand kann dir verbieten besuch zu bekommen und schon gar nicht den vater deines kindes!
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Hallo christina1
Die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters werden zur Berechnung des Unterhalts benötigt. Schau mal im BGB
Alg2 ist eine nachrangige Leistung, Untehaltsansprüche gehen vor.
Gruss
Die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters werden zur Berechnung des Unterhalts benötigt. Schau mal im BGB
Alg2 ist eine nachrangige Leistung, Untehaltsansprüche gehen vor.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo christina1
Schau mal bei einem der Unterhaltsrechner 1 oder Unterhaltsrechner 2 ob Dir da was weiterhilft.
Gruss
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Gruss
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Hallo & guten Morgen.
Zum Thema Kindesunterhalt hätte ich auch folgende Frage:
Kindesvater ( nie verh. gewesen mit mir ), ab 01.12.07 Altersrente=1104.-Euro
unterhaltspfl. Tochter, 19 J., in Ausbildung = ca. 572.- Euro Vergütung
Mutter ( ich ), ALG 2.
Muss der Vater noch Unterhalt für d. Tochter zahlen, solange sie in Ausbildung ist? Oder lohnt sich der Gang zum Jugendamt nicht...
Gruss Ladyguenes
Zum Thema Kindesunterhalt hätte ich auch folgende Frage:
Kindesvater ( nie verh. gewesen mit mir ), ab 01.12.07 Altersrente=1104.-Euro
unterhaltspfl. Tochter, 19 J., in Ausbildung = ca. 572.- Euro Vergütung
Mutter ( ich ), ALG 2.
Muss der Vater noch Unterhalt für d. Tochter zahlen, solange sie in Ausbildung ist? Oder lohnt sich der Gang zum Jugendamt nicht...
Gruss Ladyguenes
- babydoll123456
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Ja Unterhalt muss bez. werden!
soviel ich weiß !!
Was ist denn mit den jahren davor ! hat er immer bez.? Hast du ein titel?
soviel ich weiß !!
Was ist denn mit den jahren davor ! hat er immer bez.? Hast du ein titel?
@Ladyguenes,
Also ich kann mal wieder nur sagen, wie es bei uns ist. Meine Tochter(22) studiert. Sie bekommt Bafög, ich ALG 2. Ihr Vater muss Unterhalt zahlen. Allerdings ist das Jugendamt dafür nicht mehr zuständig. Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, muss das Kind selbst tätig werden. Meine Tochter musste, da der Vater nicht zahlen wollte, eine Anzeige bei der Polizei machen. Wegen Unerhaltspflichtverletzung oder so ähnlich. Dann geht das seinen Gang.
LG Simone
Also ich kann mal wieder nur sagen, wie es bei uns ist. Meine Tochter(22) studiert. Sie bekommt Bafög, ich ALG 2. Ihr Vater muss Unterhalt zahlen. Allerdings ist das Jugendamt dafür nicht mehr zuständig. Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, muss das Kind selbst tätig werden. Meine Tochter musste, da der Vater nicht zahlen wollte, eine Anzeige bei der Polizei machen. Wegen Unerhaltspflichtverletzung oder so ähnlich. Dann geht das seinen Gang.
LG Simone
Zuletzt geändert von ayumi am 17.11.2007 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Hi zusammen,
ein Vater eines unehelichen Kindes muss Unterhalt für das Kind und für die Mutter zahlen (bis das Kind 3 ist)
Die Beträge sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt, soviel ich weiß gilt seit diesem Jahr, Kindesunterhalt geht vor Unterhalt für den Elternteil bei dem das Kind wohnt.
@ Ladyguenes
Richtig ist, Kinder sind solange Unterhaltsberechtigt, bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Allerdings sind ab dem 18.Lebensjahres beide Eltern unterhaltsverpflichtet.
Gegenüber Erwachsenen Kindern liegt der Eigenbedarf bei monatlich 1.100 Euro (die der Vater quasi für sich haben darf).
Düsseldorfer Tabelle
Gruß, DC
ein Vater eines unehelichen Kindes muss Unterhalt für das Kind und für die Mutter zahlen (bis das Kind 3 ist)
Die Beträge sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt, soviel ich weiß gilt seit diesem Jahr, Kindesunterhalt geht vor Unterhalt für den Elternteil bei dem das Kind wohnt.
@ Ladyguenes
Richtig ist, Kinder sind solange Unterhaltsberechtigt, bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Allerdings sind ab dem 18.Lebensjahres beide Eltern unterhaltsverpflichtet.
Gegenüber Erwachsenen Kindern liegt der Eigenbedarf bei monatlich 1.100 Euro (die der Vater quasi für sich haben darf).
Düsseldorfer Tabelle
Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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Gu Mo, D_C, vielen Dank für Deine Antwort! Verstehe ich richtig, dass, wenn er eben die 1100.- Euro Altersrente hat, diese als Eigenbedarf ansehen kann und deshalb nix zahlen muss?
Und die Ausbildungsvergütung meiner Tochter also reichen muss. Naja, dachte ich mir schon. C`est la vie.
Da kann man sich ja den Weg auf`s Jugendamt sparen. Gruss Ladyguenes
Und die Ausbildungsvergütung meiner Tochter also reichen muss. Naja, dachte ich mir schon. C`est la vie.
Da kann man sich ja den Weg auf`s Jugendamt sparen. Gruss Ladyguenes
da ich mich auch mit dem thema kindesunterhalt hab ich auch ne weile gesucht, da es ja ab januar 2008 ne neue regelung dazu geben soll..
ich bin dabei auf folgendes gestossen, und fand es ganz hilfreich..
ich hoffe das ich den link hier posten darf...
http://www.bmj.bund.de/enid/eda30fe0519 ... ht_pw.html
ich bin dabei auf folgendes gestossen, und fand es ganz hilfreich..
ich hoffe das ich den link hier posten darf...
http://www.bmj.bund.de/enid/eda30fe0519 ... ht_pw.html
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!