wenn ich zu meinem Kind ziehe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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dana18
Beiträge: 3
Registriert: 13.11.2007 18:13

wenn ich zu meinem Kind ziehe

Beitrag von dana18 »

bekomme ich dann auch Harz 4 oder wird sein Einkommen voll angerechnet.
gruß dana
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

hallo dana. wenn dein kind verdient, wird das geld mit angerechnet. kommt drauf an, wie hoch der betrag ist. gruss ladyguenes
dana18
Beiträge: 3
Registriert: 13.11.2007 18:13

Beitrag von dana18 »

hallo ladyguenes,
ich habe mich von meinem mann getrennt und mein sohn würde mich aufnehmen ich brauche auch keine miete zu zahlen aber meine lebensmittel und so welche möglichkeiten habe ich, arbeiten gehen kann ich nicht da ich meinen behinderten sohn pflege
gruß dana
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo dana18
Du kannst bei ARGE Antrag auf Alg2 stellen, es wird dann geprüft ob Bedürftigkeit vorliegt. Unterhaltspflichten des getrennten Mannes sind natürlich vorrangig.
Inwieweit Dir als erwerbsfähige eine Arbeit zugemutet werden kann steht hier bei Hinweise ab Seite 4 unten.
Weil Du bei Einzug beim Sohn mit einem Angehörigen in einem Haushalt lebst bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft und es wird vermutet das Dein Sohn Dich unterhält.
Vermutung kann man widerlegen wenn das entsprechende Zusatzblatt ausgefüllt werden soll.
Wenn Du weder Miete noch Nebenkosten zahlen brauchst entsteht kein Bedarf an Kosten der Unterkunft und es werden daher auch keine derartigen Kosten übernommen. Wegen der rasant steigenden Energiepreise wäre allerdings zu überlegen ob nicht besser doch eine Vereinbarung mit dem Sohn getroffen werden sollte das Du einen (z.B. qm mässigen) Anteil daran zahlst. So eine schriftliche Vereinbarung wäre quasi ein Mietvertrag zu 0,00 € Miete aber verbrauchsanteilige Nebenkosten. Nur mal so als Idee denn allein schon die Heizkosten werden bei mehr Personen in der Wohnung deutlich steigen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
dana18
Beiträge: 3
Registriert: 13.11.2007 18:13

Beitrag von dana18 »

Hallo Melinde,
danke Du hast mir sehr geholfen, ich brauche nicht viel möchte aber nicht meinen Sohn auf der tasche liegen, ich bin ja froh das ich bei ihm wohnen darf, nur verhungern möchte ich nicht 8)
gruß dana
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