Frage zur Wohngemeinschaft zwecks Miete!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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chillaNRW
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Frage zur Wohngemeinschaft zwecks Miete!!!

Beitrag von chillaNRW »

Hallo, ich habe eine Frage zur Wohngemeinschaft. Also ich lebe seid kurzen in einer WG, wenn jemand mehr Wohnraum ( aber nicht das vorgegebene überschreitet was die ARGE verlang) in Anspruch nimmt als der Mitbewohner, dementsprechend auch mehr Miete zahlt, wird trotzdem die Gesamtmiete durch die Bewohner geteilt und der Anteil bewilligt?

z.b. 500 Euro Gesamtmiete
aber eigentlich 300Euro für die eine Person
und 200Euro für die andere.
Also wird nur 250 Euro bzw. 245 Euro bewilligt


Oder bekommt man den, vereinbarten Anteil????


Wäre für die antwort sehr dankbar bzw. wenn was im Gesetzt steht, welcher § es ist, denn dann kann man Widerspruch zur Not einlegen.
Danke euch!!!!!!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo chillaNRW
Die Kopfteilmethode wird in Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften angewendet. Nur wenn nichts anderes vereinbart ist wird nach Köpfen geteilt.
Es kommt darauf an was ihr vertraglich vereinbart habt.
Ausser zusammen eine Wohnung bewohnen bestehen im Zusammenleben bei einer Wohngemeinschaft keine Gemeinsamkeiten, kann also auch nicht einfach alles in einen Topf geworfen und durch 2 geteilt werden.
Wäre dann genauso wie wenn der Vermieter eines Mietshauses die Heizkosten einfach mal so durch die Anzahl der Hausbewohner teilen würde, ohne Berücksichtigung von umbautem (beheitzen) Raum oder nach Messgeräten.
§ der das genau regelt kenne ich nicht.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Melinde hat geschrieben: § der das genau regelt kenne ich nicht.
Gruss
Gibts auch nicht. Da kann man sich nur an der Rechtsprechung im eigenen Bundesland und/oder die der Bundesgerichte halten.
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chillaNRW
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Beitrag von chillaNRW »

Danke für die Antwort, wir haben aber einen Zwishenmietvertrag wo wir vereinbart haben das der eine Teil mehr Miete zahlt also der andere, da er auch mehr Wohnraum in anspruch nimmt. Also gilt so ein Zwischenmietvertrag oder nicht?Er wurde nur zwischen mir und meinem Mitbewohner vereinbart nicht mit dme vermieter, wenn das wichtig sein sollte.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Der Begriff "Zwischenmietvertrag" ist mir unbekannt, ich kenne lediglich den Begriff des Untermietvertrages, den der Hauptmieter nach grundsätzlicher Erlaubnis des Eigentümers mit dem Untermieter abschließt.

Entspricht ein Untermietvertrag den gesetzlichen Regeln, gilt dieser auch so m.E. für die ARGE.

Für die weitere Vertiefung zu dem Thema noch 2 links:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t=3326

http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t=2061
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