Auch ich hab mal wieder ne Frage.
Stehe kurz vorm Vertragsabschluß einer Teilzeitstelle und mache mir nun Gedanken ob ichs nicht schaffen könnte mich von Hartz 4 ganz zu befreien. Ich hoffe Ihr könnt mir mit Euren Ideen zu einer Entscheidung helfen.
Würde ergänzend noch Anspruch bei der Arge von 225€ haben.
Der Wohngeldrechner bietet mir 160€ als Alternative an.
Wie ist das mit GEZbefreiung. Fällt die weg, wenn ich auf Hartz 4 verzichte und mich abmelde obwohl ich dann weniger Gesamteinkommen hätte wie mit Hartz4? Danke für Eure Hilfe schon mal.
Gruß buxi
GEZbefreiung bei Gerinverdiener?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo buxi
Die GEZ-Befreiung bei gleichzeitiger Befreiung von staatlichen Transferleistungen klappt vielleicht als Härtefall auf Antrag.
Siehe §6 (4)
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Bei der 160€-Wohngeldalternative auch daran denken das anstehende Nachzahlungen bei den Betriebskosten nicht vom Wohnungsamt übernommen werden. Bei den steigenden Energiepreisen ein nicht zu vernachlässigender Faktor.
Gruss
Die GEZ-Befreiung bei gleichzeitiger Befreiung von staatlichen Transferleistungen klappt vielleicht als Härtefall auf Antrag.
Siehe §6 (4)
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Bei der 160€-Wohngeldalternative auch daran denken das anstehende Nachzahlungen bei den Betriebskosten nicht vom Wohnungsamt übernommen werden. Bei den steigenden Energiepreisen ein nicht zu vernachlässigender Faktor.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde
und Danke für Deine Antwort. Unter §6 (4) kann ich leider nur die Asylbewerber finden ich hatte auch schon an eine Härtefallregelung gedacht und kann aber leider nichts dazu finden.
Die Nachzahlungen der Neben oder Energiekosten spielen bei mir schon seit über einem Jahr keine Rolle mehr, weil meine Wohnung zu groß ist, ich aber trotzdem mich entschlossen hatte nicht umzuziehen und die Differenzen immer schön aus meiner Grundsicherungstasche trage. Also fällt dieser Nachteil schon mal weg.
Vielleicht kann mir noch jemand zu den Härtefallklauseln bei der GEZ weiterhelfen........Dankeeeeeeee
und Danke für Deine Antwort. Unter §6 (4) kann ich leider nur die Asylbewerber finden ich hatte auch schon an eine Härtefallregelung gedacht und kann aber leider nichts dazu finden.
Die Nachzahlungen der Neben oder Energiekosten spielen bei mir schon seit über einem Jahr keine Rolle mehr, weil meine Wohnung zu groß ist, ich aber trotzdem mich entschlossen hatte nicht umzuziehen und die Differenzen immer schön aus meiner Grundsicherungstasche trage. Also fällt dieser Nachteil schon mal weg.
Vielleicht kann mir noch jemand zu den Härtefallklauseln bei der GEZ weiterhelfen........Dankeeeeeeee
HUHU buxi. auf der Seite gibt es 2 Spalten.
Blätter mal wieder nach oben und schau bei (3).
Schuldigung, hatte versehentlich (4) geschrieben.
"....(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die
Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der
Rundfunkgebührenpflicht befreien.
(4) Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebüh-
ren zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen,die über den
Antrag entscheidet...."Gruss
Blätter mal wieder nach oben und schau bei (3).
Schuldigung, hatte versehentlich (4) geschrieben.
"....(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die
Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der
Rundfunkgebührenpflicht befreien.
(4) Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebüh-
ren zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen,die über den
Antrag entscheidet...."Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Juhuuu Melinde, ich habs Dank Deiner Hilfe nun endlich gefunden.
Weißt Du zufällig auch, ob man bei einem befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr Anspruch auf Weihnachtsgeld hätte? Das würde das Jobcenter ja dann kassieren. Aber ich glaub bei befristeten Verträgen gibts sowieso kein Weihnachtsgeld. Gruß buxi
Weißt Du zufällig auch, ob man bei einem befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr Anspruch auf Weihnachtsgeld hätte? Das würde das Jobcenter ja dann kassieren. Aber ich glaub bei befristeten Verträgen gibts sowieso kein Weihnachtsgeld. Gruß buxi
Hallo buxi
Weihnachtsgeld, kommt auf den Vertrag an, was da diesbezüglich drinne steht. Ansonsten gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
(TzBfG) §4 Abs. 2:
"....Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht.
Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, so sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist...."
Weihnachtsgeld ist m.M. da eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird. Weihnachtsgeldanspruch wird aus dem Zeitraum der Beschäftigung errechnet. Hat jemand im April angefangen bekommt man Weihnachtsgeld z.B. auch nur anteilig.
Gruss
Weihnachtsgeld, kommt auf den Vertrag an, was da diesbezüglich drinne steht. Ansonsten gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
(TzBfG) §4 Abs. 2:
"....Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht.
Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, so sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist...."
Weihnachtsgeld ist m.M. da eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird. Weihnachtsgeldanspruch wird aus dem Zeitraum der Beschäftigung errechnet. Hat jemand im April angefangen bekommt man Weihnachtsgeld z.B. auch nur anteilig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.