Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Clandestine
Beiträge: 1
Registriert: 05.11.2007 14:33

Umzug

Beitrag von Clandestine »

Hallo
ich bin vor 4 Jahren zurück zu meinen Eltern gezogen weil meine Mutter im Sterben lag. Das Amt hate sich die ganzen Jahre geweigert Wohngeld oder der gleichen wenigstens anteilig zu zahlen, da cih keine abgeschlossene Wohnung innerhalb des Hauses meiner Eltern hatte und nun halte ichn es hier einfach nciht mehr aus, weil mich meine Familie systematisch fertig macht und wollte halt die Stadt wieder verlassen.
Das Amt sagt, sie würden meinem Umzug bezahlen, wenn cih einen Job finden würde, aber ich bekomm keinen Job in einer anderen Stadt, weil ich ja der zeit nciht vor ort lebe und erst ncoh umziehen müsste. Also ein Teufelskreis. Und hier wo ich jetzt bin will ich auf keinen Fall bleiben, wegen den Problemen mit meiner Familie. ICh werd jetzt mittlerweile 30 und habe bis auf die letzten 4 Jahren seit dem ich 17 bin alleine gelebt und komm mit dieser Situation halt gar nicht mehr klar.
Also jetzt du meinen Fragen
Was wäre, wenn ich ohne Job und erlaubnis einfach umziehen würde und dann in der neuen Stadt neue Anträge stellen würde?
Würde ich überhaupt eine Wohnung bekommen? Vermutlich nicht.
Muss ichmit Kürzungen rechnen?
Oder wie komm ich zu meinem recht auf meine eigenen 4 Wände?
Danke
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Im § 22 SGB II kannst du nachlesen, dass du, wenn du ohne Genehmigung umziehst bzw. einen neuen Mietvertrag abschließt, man dir an Miete nur das gewähren braucht, was du vorher hattest. Wenn du also jetzt mietfrei zuhause wohnst, kann es also sein, dass das neue Amt 0,00 Euro für deine Miete gewährt....

Henry
Antworten