Eingabefrist Betriebskostennachzahlung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Manfred
Beiträge: 3
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Eingabefrist Betriebskostennachzahlung?

Beitrag von Manfred »

Hallo,
gibt es eine Eingabefrist bei dem Antrag auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen?
Ich habe eine Ablehnung bekommen mit der Bergründung, ich habe sie zu spät eingegeben.
Habe im Internet bis jetzt keine Regelung dazu rausfinden können.
Grüße
Manfred
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo Manfred
Genaue Regelung ist mir auch nicht bekannt aber alles muss zeitnah geschehen.
Leg am besten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Wenn Du eine plausible Begründung für die Zeitverzögerung schreibst hat es sicher Erfolg.
ARGE verzichtet ja auch nicht auf die Anrechnung von zurückerstatteten Betriebskosten wenn diese Mitteilung verspätet eingeht.
Solltest Du die Rechnung schon an den Vermieter gezahlt haben sieht es schlecht aus denn es besteht kein Bedarf mehr weil schon bezahlt.
Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Manfred
Beiträge: 3
Registriert: 17.10.2007 08:38

Beitrag von Manfred »

Danke für die Antwort,
ich habe anfangs, weil mir die Forderung der Avacon viel zu hoch erschien sogar erst einmal dort Widerspruch eingelegt (hat sehr lange gedauert...)und bin dann in der Zwischenzeit sogar schnellstens umgezogen( weil die neue Abschlagszahlung immens hoch sein sollte).
Habe dann den Antrag auf Rückerstattung bei der neuen Arge eingereicht.
Die schrieb mir zurück, sie sei nicht zuständig.
Danach erst habe ich ihn bei der vormals zuständigen eingereicht.
Grüße
Manfred
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es gibt erst eine Frist wenn Du dazu aufgefordert wirst die Betriebskostenabrechnung ein zu reichen; ist das der Fall ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Manfred
Beiträge: 3
Registriert: 17.10.2007 08:38

Beitrag von Manfred »

Hallo Dj Termi,
ich wurde bis jetzt gar nicht aufgefordert, irgendeine Abrechnung einzugeben, so geshen wurden mir bisher nie Fristen mitgeteilt.
Gruß Manfred
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Manfred,
die Begründung für die Ablehnung der Übernahme der Betriebskosten verstehe ich dann nicht wirklich. Ich würde in Widerspruch gehen mit der Begründung wo es Gesetzlich geregelt ist, das eine übernahme der Betriebskostenabrechnung Zeitlich gebunden ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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