Iris wenn Du Dich erneut registriert hast dann kannst Du hier noch einmal nachfragen wenn noch Fragen offen sind.
Sorry wegen der Umstände.
Du hast ja meine Email bekommen.
Hier Deine Frage und die Antwort von Melinde.
Grüße Flunk
fannibanni
Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 2
Verfasst am: 12.10.2007 23:47 Titel: Auto bei Hartz4 Aufstockung
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Hallo,
ich habe gerade von einer Freundin über dieses Forum gehört und habe auch gleich eine Frage.
Mein Mann geht arbeiten...allerdings für knapp 1200 Euro im Monat.
Da wir vier Kinder haben reicht dies nicht aus um zu leben und wir erhalten aufstockend Hartz4.
Gut und schön, allerdings haben wir einen alten klapprigen Kadett Bj 90 der nun im März Gott-sei-Dank nochmal durch den TÜV gekommen ist.... es graust mir allerdings schon davor wenn dieser nicht mehr fährt, denn ein anders Auto können wir uns definitiv nicht leisten.
Wir können gerade soviel Geld auf Seite legen, das wir über die Nachzahlungen der Nebenkosten hinweg kommen....
Gibt es eine Möglichkeit einen Zuschuß für ein anderes Auto zu bekommen?
Wir brauchen ein Auto, denn mein Mann muß jeden Tag mit dem Auto fahren, weil er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln keine Verbindung bekommt mit der er pünktlich auf der Arbeit wäre.
Aber ich denke es kann ja auch nicht sein, das er nicht mehr arbeiten geht nur weil es am Auto scheitert.....
Und gleichtzeitig würde mich einmal interessieren ob wir nicht doch irgendwo Fahrtkosten angeben können....denn mittler Weile zahlen wir knapp 200,- Euro im Monat nur alleine für Benzin....
Wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
einen lieben Gruß
Iris
Melinde
Moderator
Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 2156
Wohnort: Hessen
Verfasst am: 13.10.2007 00:19 Titel:
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Hallo fannibanni
Schau mal in § 23 SGB II, da gibt es Möglichkeiten wegen eines Autos ein Darlehen zu bekommen.
Fahrtkosten könntet ihr über die Steuererklärung angeben, auf der Steuerkarte einen Freibetrag dafür eintragen lassen geht auch, zumal das mit dieser Pendlerpauschale erst ab dem 21. km oder so noch nicht so ganz in trockenen Tüchern ist.
Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und für die Nachforderungen des Vermieters könnt ihr Kostenübernahme beantragen. Rechnung darf aber nicht schon bezahlt worden sein weil dann kein Bedarf mehr besteht, weil ja schon bezahlt (oder eher vom Munde abgespart)
Gruss
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
fannibanni
Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 2
Verfasst am: 13.10.2007 17:48 Titel:
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Hallo Melinde,
vielen Dank für Deine Antwort.
Entschuldigung, wenn sich das nun total blöd liest...ich habe gar keine Ahnung von Antragstellen und dergleichen...wir haben bisher immer alles irgendwie geschafft....
Beziehe ich mich dann hier auf diesen Absatz?
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Und zu der Pendlerpauschale.
Mein Mann sagt, das wir gar nichts an Steuern zurückbekommen, weil er gar keine Lohnsteuern zahlt, da er unter dem Lohnsteuerpflichtigen Satz liegt....
LG
Iris