Anerkennung für Unterkunft und Heizung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sentinel
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2007 09:18
Wohnort: Berlin

Anerkennung für Unterkunft und Heizung

Beitrag von Sentinel »

Sachlage: wir müssen so schnell wie möglich umziehen

1) Anerkennung der Mietkosten über 542,00 Euro liegt vor
2) Kostenübernahme für eine Wohnung die besichtigt wurde liegt vor

Meine Frage:
wir haben keine Garantie, dass wir die besichtigte Wohnung bekommen - es sind ja auch andere Bewerber interessiert. Wir haben andere Angebote, die dem Kostenrahmen entsprechen, eingeholt.

Können wir auch für diese eine Zusicherung der Übernahme vom JobCenter einholen oder verfällt die bereits Erteilte dann?

Danke im Voraus und Gruß aus Berlin
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sentinel
Soweit ich weiss gilt die Annerkennung der Mietkosten bis zu einer bestimmten Höhe auch für andere Objekte. Wenn es also mit der anvisierten nicht klappen sollte (drück die Daumen das doch) dann den nächsten noch nicht unterschriebenen Vertrag zum Absegnen vorlegen.
Bei Schwiegertochter war es damals so das ein Merkblatt mit den relevanten Zahlen ausgehändigt wurde mit der es auf Wohnungssuche ging. Gefunden, Vertrag vorgelegt, gab ok und dann unterschrieben.
Wünsche Dir viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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