Sachlage: wir müssen so schnell wie möglich umziehen
1) Anerkennung der Mietkosten über 542,00 Euro liegt vor
2) Kostenübernahme für eine Wohnung die besichtigt wurde liegt vor
Meine Frage:
wir haben keine Garantie, dass wir die besichtigte Wohnung bekommen - es sind ja auch andere Bewerber interessiert. Wir haben andere Angebote, die dem Kostenrahmen entsprechen, eingeholt.
Können wir auch für diese eine Zusicherung der Übernahme vom JobCenter einholen oder verfällt die bereits Erteilte dann?
Danke im Voraus und Gruß aus Berlin
Anerkennung für Unterkunft und Heizung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anerkennung für Unterkunft und Heizung
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
Hallo Sentinel
Soweit ich weiss gilt die Annerkennung der Mietkosten bis zu einer bestimmten Höhe auch für andere Objekte. Wenn es also mit der anvisierten nicht klappen sollte (drück die Daumen das doch) dann den nächsten noch nicht unterschriebenen Vertrag zum Absegnen vorlegen.
Bei Schwiegertochter war es damals so das ein Merkblatt mit den relevanten Zahlen ausgehändigt wurde mit der es auf Wohnungssuche ging. Gefunden, Vertrag vorgelegt, gab ok und dann unterschrieben.
Wünsche Dir viel Erfolg
Gruss
Soweit ich weiss gilt die Annerkennung der Mietkosten bis zu einer bestimmten Höhe auch für andere Objekte. Wenn es also mit der anvisierten nicht klappen sollte (drück die Daumen das doch) dann den nächsten noch nicht unterschriebenen Vertrag zum Absegnen vorlegen.
Bei Schwiegertochter war es damals so das ein Merkblatt mit den relevanten Zahlen ausgehändigt wurde mit der es auf Wohnungssuche ging. Gefunden, Vertrag vorgelegt, gab ok und dann unterschrieben.
Wünsche Dir viel Erfolg
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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