Endlich Arbeit nach Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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markuswalter
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Endlich Arbeit nach Hartz 4

Beitrag von markuswalter »

Ich hab eine Frage, beziehe ALG 2, fange ab dem 01.11.2007 bei einer Zeitarbeitsfirma an.

Mein Gehalt lliegt bei Rund 900€ Netto pro Monat muss dafür aber jeden Tag 250 Km mit dem Auto fahren, Strecke für Hin- und Rückfahrt. Eingentlich mache ich ein dickes Minus will aber Unbedingt arbeiten sonst dreh ich durch. Gibt es durch das Amt irgendwelchelche Unterstützung zu den Fahrtkosten? Darüber hinaus habe ich für diesen Monat einen Volltzeitvertrag für 2 Tage (Schulung) bekommen, wie wird das Angerechnet?
Mein SB meinte die ganze Geschichte rechnet sich nicht, ich solle besser zuhause bleiben, der Scherzkeks. Wenn ich sowas höre kriege ich graue Haare, ich will aber Arbeiten und aus diesem Verdammten ZWANG raus.

Vielleicht weiss jemand Rat :?:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Du kannst Fahrtkostenbeihilfe beantragen ! Es werden die Kilometer erstattet ca: 0,22 Cent/Kilometer! Längstens kann diese für 6 Monate bewilligt werden.

siehe auch §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch!
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0305300
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0305400


Am besten bei der Arge / jobcenter Anrufen und Antrag zu schicken lassen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
markuswalter
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Beitrag von markuswalter »

Ist das eine kann oder muss Leistung?

Was ist mit den 2 Tagen Vollzeit diesen Monat?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das ist eine kann Leistung, aber wenn es um Einstellungs - Hilfen geht, wird selten dies abgelehnt ! Allerdings hoffe ich, dass Du das auch noch bekommst, da man den Antrag eigentlich vorher stellen sollte!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
markuswalter
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Beitrag von markuswalter »

na noch bin ich ja noch nicht angefangen :wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dann drücke ich Dir die Daumen und finde deine Arbeitseinstellung Beneidenswert, wenn wir mal mehr davon hätten :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
markuswalter
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Beitrag von markuswalter »

naja in gewissen situationen muss man halt nehmen was man bekommt, aber ich glaube es gibt keinen der mir mit stolz ins gesicht sagen könnte, daß er sich wohlfühlt mit hartz 4, ich empfinde das als menschenverachtend was mit einem angestellt wird, aber gut das ist ja wieder ein anderes thema.......

erstmal weg davon

kannst du mir vielleicht noch sagen wie mir diesen monat die 2 tage vollzeitarbeit angerechnet werden?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag), zusätzlich bleiben 20% des über 100 € aber unter 800 € liegenden Teils des Bruttoeinkommens.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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