Hallo!
Ich wollte mal fragen wie viel Monate man ein Praktikum machen darf.Ich habe gehört bis zu 2 Monate stimmt das??Danke
gruss
Praktikum wie lange??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Holstenbuddel
Bei einem Praktikum kommt es auf den Zweck und den Inhalt der Massnahme an, daraus ergibt sich die Dauer.
§ 49 SGB III sagt dazu:
„Förderungsfähigkeit
(1) Gefördert werden Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie sonstige, für die Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage festgestellt wird, für welche berufliche Tätigkeit oder Leistung der aktiven Arbeitsförderung er geeignet ist.
(2) Gefördert werden Trainingsmaßnahmen, die
1. die Selbstsuche des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden prüfen,
2. dem Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern.
(3) Die Dauer der Maßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Die Dauer darf in der Regel in den Fällen des
1. Absatzes 1 vier Wochen,
2. Absatzes 2 Nr. 1 zwei Wochen,
3. Absatzes 2 Nr. 2 acht Wochen
nicht übersteigen. Werden Maßnahmen in mehreren zeitlichen Abschnitten durchgeführt, zählen fünf Tage als eine Woche. Insgesamt darf die Förderung die Dauer von zwölf Wochen nicht übersteigen.“
Quelle: Gesetze im Internet
Das mehr als 3 Monate nicht zumutbar sind bei unbezahlten Praktikum hat ein Gericht festgestellt, das Urteil kannst Du hier nachlesen
Gruss
Bei einem Praktikum kommt es auf den Zweck und den Inhalt der Massnahme an, daraus ergibt sich die Dauer.
§ 49 SGB III sagt dazu:
„Förderungsfähigkeit
(1) Gefördert werden Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie sonstige, für die Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage festgestellt wird, für welche berufliche Tätigkeit oder Leistung der aktiven Arbeitsförderung er geeignet ist.
(2) Gefördert werden Trainingsmaßnahmen, die
1. die Selbstsuche des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden prüfen,
2. dem Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern.
(3) Die Dauer der Maßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Die Dauer darf in der Regel in den Fällen des
1. Absatzes 1 vier Wochen,
2. Absatzes 2 Nr. 1 zwei Wochen,
3. Absatzes 2 Nr. 2 acht Wochen
nicht übersteigen. Werden Maßnahmen in mehreren zeitlichen Abschnitten durchgeführt, zählen fünf Tage als eine Woche. Insgesamt darf die Förderung die Dauer von zwölf Wochen nicht übersteigen.“
Quelle: Gesetze im Internet
Das mehr als 3 Monate nicht zumutbar sind bei unbezahlten Praktikum hat ein Gericht festgestellt, das Urteil kannst Du hier nachlesen
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich sage es immer Kurz und knapp:
Eine Trainingsmaßnahme kann bis zu 12 Wochen gehen. 4 Wochen für Erprobung und bis zu 8 Wochen zur Kennrtnisvermittlung.
Eine Trainingsmaßnahme kann bis zu 12 Wochen gehen. 4 Wochen für Erprobung und bis zu 8 Wochen zur Kennrtnisvermittlung.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Aaaber,....., solltest Du innerhalb der letzten 4 Jahre, bei dieser Firma, länger als 3 Monate, versicherungspflichtig, gearbeitet haben, gibt`s keinen Cent für`s Praktikum , oder für die Fahrtkosten. § 51 SGB III. Auch, wenn Du hinterher einen Arbeitsvertrag erhältst !!! In meinem Fall sogar einen unbefristeten !!! Das möge verstehen, wer will !!! Ich werde bestraft, weil ich arbeiten gehe !!!