Kürzung Alg2 wegen nicht Bewerben auf eine Stelle während
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kürzung Alg2 wegen nicht Bewerben auf eine Stelle während
Hallo an alle!
Ich habe folgendes Problem habe vor ein Paar Wochen eine Stelle zugeschickt bekommen und mich nicht drauf Beworben weil ich Krankgeschrieben war! Es handelte sich um einen Minijob.
Habe einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, habe ihn ausgefüllt und zurückgeschickt.
Heute habe ich dann einen Brief der ARGE bekommen wo mir mitgeteilt wurde das mein Geld gekürzt wird für 3 Monate. In dem Brief wird auf dem § 31 SGB 2 hingewiessen.
Was kann ich jetzt machen brauche dringend HILFE!!!!
Ich habe folgendes Problem habe vor ein Paar Wochen eine Stelle zugeschickt bekommen und mich nicht drauf Beworben weil ich Krankgeschrieben war! Es handelte sich um einen Minijob.
Habe einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, habe ihn ausgefüllt und zurückgeschickt.
Heute habe ich dann einen Brief der ARGE bekommen wo mir mitgeteilt wurde das mein Geld gekürzt wird für 3 Monate. In dem Brief wird auf dem § 31 SGB 2 hingewiessen.
Was kann ich jetzt machen brauche dringend HILFE!!!!
Hallo Alexander
Auch wenn Du krankgeschrieben bist hättest Du eine Bewerbung auf die zugeschickte Stelle schreiben können.
Wenn es sich nicht nur um ein Bewerbungsschreiben handelt und Du persönlich bei der Stelle erscheinen solltest schaut es mit einem Widerspruch in dem Fall sicher gut aus wenn Du mit Attest oder so nachweist das Du bettlägerig, im Krankenhaus oder sonst wie nicht gehfähig warst. Das hättest Du aber dann auch gleich mitteilen sollen, hätte Ärger erspart.
Versuch Dein Glück und Viel Erfolg
Gruss
Auch wenn Du krankgeschrieben bist hättest Du eine Bewerbung auf die zugeschickte Stelle schreiben können.
Wenn es sich nicht nur um ein Bewerbungsschreiben handelt und Du persönlich bei der Stelle erscheinen solltest schaut es mit einem Widerspruch in dem Fall sicher gut aus wenn Du mit Attest oder so nachweist das Du bettlägerig, im Krankenhaus oder sonst wie nicht gehfähig warst. Das hättest Du aber dann auch gleich mitteilen sollen, hätte Ärger erspart.
Versuch Dein Glück und Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinda!
Der Agentur lagen zu diesem zeitpunkt die Krankmeldungen vor, ich sollte persönlich mich vorstellen bei dieser Stelle ok mein fehler hätte anrufen sollen habe ich nicht gemacht weiss das das ein Fehler war. Nur da ich bettlägerig war wegen einer Ahtrose im rechten knie und spruggelenk auch rechts konnte ich nicht personlich vorbei kommen bei der Firma. Aber das wusste die Agentur zu diesem Zeitpunkt.
Der Agentur lagen zu diesem zeitpunkt die Krankmeldungen vor, ich sollte persönlich mich vorstellen bei dieser Stelle ok mein fehler hätte anrufen sollen habe ich nicht gemacht weiss das das ein Fehler war. Nur da ich bettlägerig war wegen einer Ahtrose im rechten knie und spruggelenk auch rechts konnte ich nicht personlich vorbei kommen bei der Firma. Aber das wusste die Agentur zu diesem Zeitpunkt.
Hallo Alexander
Dann nichts wie ab zur Post mit dem Widerspruch.
Einwurfeinschreiben ist billiger als normales und der Brief kommt garantiert an.
Gruss
Dann nichts wie ab zur Post mit dem Widerspruch.
Einwurfeinschreiben ist billiger als normales und der Brief kommt garantiert an.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Alexander
Klar ist das denen scheissegal, die haben die Aufgabe zu kürzen auf Teufel komm raus.
Deshalb Widerspruch, nötigenfalls Klage beim Sozialgericht. Beratungsschein für Anwalt gibt es beim zuständigen Amtsgericht.
Gruss
Klar ist das denen scheissegal, die haben die Aufgabe zu kürzen auf Teufel komm raus.
Deshalb Widerspruch, nötigenfalls Klage beim Sozialgericht. Beratungsschein für Anwalt gibt es beim zuständigen Amtsgericht.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Alexander
Kommt auf den Anwalt an wenn Du einen netten kennst.
Unabhängige Beratungsstelle wäre auch was für erste Infos.
Gruss
Kommt auf den Anwalt an wenn Du einen netten kennst.
Unabhängige Beratungsstelle wäre auch was für erste Infos.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Alexander
Die Kürzung wird vom Regelbedarf errechnet, Miete und so bleibt unberührt.
SGB II §31:
........"(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt."
Aber nur von Deinem, der eventueller Mitbewohner bleibt erhalten.
Gruss
Die Kürzung wird vom Regelbedarf errechnet, Miete und so bleibt unberührt.
SGB II §31:
........"(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt."
Aber nur von Deinem, der eventueller Mitbewohner bleibt erhalten.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Alexander
Bist Du unter 25 Jahre?
Wenn ja dann dürfen bei der 1. Sanktion nicht die Kosten der Unterkunft wegfallen.
Lies mal hier ab Seite 4 nach.
Für über 25 jährige steht was auf Seite 3.
Gruss
Bist Du unter 25 Jahre?
Wenn ja dann dürfen bei der 1. Sanktion nicht die Kosten der Unterkunft wegfallen.
Lies mal hier ab Seite 4 nach.
Für über 25 jährige steht was auf Seite 3.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Alexander
Berechne mal Deine kopfteiligen Kosten der Unterkunft, addiere sie zu den 311 € und zieh vom Ergebniss dann den Prozentwert ab. Kommt ein Betrag raus der sich mit dem Betrag deckt der gekürzt werden soll sind bei Dir Regelbedarf und KdU betroffen.
Beispiel:
311,00
125,00 als angenommener KdU Anteil von Dir.
Wären bei
43,60€ kürzen = 10%
130,80€ kürzen = 30%
261,60€ kürzen = 60%
Hoffen wir aber mal es kommt nicht zur Kürzung.
Gruss
Berechne mal Deine kopfteiligen Kosten der Unterkunft, addiere sie zu den 311 € und zieh vom Ergebniss dann den Prozentwert ab. Kommt ein Betrag raus der sich mit dem Betrag deckt der gekürzt werden soll sind bei Dir Regelbedarf und KdU betroffen.
Beispiel:
311,00
125,00 als angenommener KdU Anteil von Dir.
Wären bei
43,60€ kürzen = 10%
130,80€ kürzen = 30%
261,60€ kürzen = 60%
Hoffen wir aber mal es kommt nicht zur Kürzung.
Gruss
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Hallo Alexander
Ich versuch jetzt mal durchzublicken:
Du bekommst nur den Anteil an den Kosten der Unterkunft vom Amt?
Gekürzt werden kann nur bei dem was man kriegt, in Deinem Fall also der Mietanteil der gekürzt wird.
Oder liege ich da falsch?
Gruss
Ich versuch jetzt mal durchzublicken:
Du bekommst nur den Anteil an den Kosten der Unterkunft vom Amt?
Gekürzt werden kann nur bei dem was man kriegt, in Deinem Fall also der Mietanteil der gekürzt wird.
Oder liege ich da falsch?
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Alexander
Wir kommen der Sache schon näher:
Aus § 31 SGB II:
"Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlags
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn............."
Der Zuschlag fällt also ganz weg, was noch mehr gekürzt wird ist demnach Dein Anteil an den KdU.
Gruss
Wir kommen der Sache schon näher:
Aus § 31 SGB II:
"Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlags
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn............."
Der Zuschlag fällt also ganz weg, was noch mehr gekürzt wird ist demnach Dein Anteil an den KdU.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
danke melinda das habe ich eben schon mitbekommen! bekomme noch 139 euro!!!!!!!!!!
Habe eben mit der Angentur Telefoniert ! Da wurde mir dann mitgeteilt das das nicht mein SB beschlossen hat sondern seine Vertretung und das diese Sanktion REINE ERMESSENSACHE dieses SB ist der mich noch nicht mal Persönlich kennt. Desweiteren wurde mir gesagt das eine anderer oder mein SB keine Sanktion verhängt hätte!
Habe eben mit der Angentur Telefoniert ! Da wurde mir dann mitgeteilt das das nicht mein SB beschlossen hat sondern seine Vertretung und das diese Sanktion REINE ERMESSENSACHE dieses SB ist der mich noch nicht mal Persönlich kennt. Desweiteren wurde mir gesagt das eine anderer oder mein SB keine Sanktion verhängt hätte!
Hallo Alexander
Am besten gehst Du mit diesen Informationen nochmal zu diesem "netter Vertreter" Deines SB und begleitest ihn zum Dienststellenleiter wenn er seine Fehlentscheidung nicht zurücknimmt.
Er hat seinen Ermessensspielraum zu Ungunsten seines Kunden ausgelegt und das widerspricht seinen Pflichten als Mitarbeiter einer Behörde oder wie sich ARGE nennen mag.
Nur Mut, es wird Dich keiner fressen, höchstens etwas sauer gucken wenn Du dort mit Begleitung (keinesfalls alleine) auftauchst. Trotz aller Wut sachlich und mit der gebotenen Höflichkeit.
Auf jeden Fall merkt dieser Knabe dann das er nicht machen kann was ihm mal eben so gerade in den Kopf kommt.
Viel Erfolg
Am besten gehst Du mit diesen Informationen nochmal zu diesem "netter Vertreter" Deines SB und begleitest ihn zum Dienststellenleiter wenn er seine Fehlentscheidung nicht zurücknimmt.
Er hat seinen Ermessensspielraum zu Ungunsten seines Kunden ausgelegt und das widerspricht seinen Pflichten als Mitarbeiter einer Behörde oder wie sich ARGE nennen mag.
Nur Mut, es wird Dich keiner fressen, höchstens etwas sauer gucken wenn Du dort mit Begleitung (keinesfalls alleine) auftauchst. Trotz aller Wut sachlich und mit der gebotenen Höflichkeit.
Auf jeden Fall merkt dieser Knabe dann das er nicht machen kann was ihm mal eben so gerade in den Kopf kommt.
Viel Erfolg
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
danke das du mir muth machst melinda, habe vorhin auch noch mit einem anwalt telefoniert wo ich am 31.08 einen termin hatte und habe es ihm kurz gesagt was los ist und jetzt nimmt mich montag dazwischen gott sei dank. Höfflich bleiben bei so einem super netten A........ ist schwer aber das werde ich auch schaffen.
Was ich mich nur frage wollte gerne bei dem SB der die sanktion ausgesprochen hat einen termin nur der gute mann meldet sich gar nicht. heute habe ich ne einladung bekommen so meinen sb der sonst immer für mich zuständig ist. nur warum meldet sich der andere sb nicht???? finde ich irgendwie komisch
Gruss Alex
Gruss Alex
- Ralf Hagelstein
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- Registriert: 11.12.2005 18:07
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