Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Wir (beide 26, verheiratet) haben bis zum heutigen Tag unsere Meldeanschrift bei meiner Mutter.
Haben seit mehreren Monaten aber kostenfreies Wohnrecht bei meiner Schwester und ihrem Ehegatten gehabt, da die eine angemessen größere Wohnung haben als meine Mutter. Nun, da wir aus familiären Gründen da schnellstmöglich ausziehen müssen, sehen wir keine andere Wahl als zu meiner Mutter zurück zuziehen oder eine Wohnung für uns zu beantragen. Meine Mutter würde mich aufnehmen, aber da sie selbst finanziell nicht gut gestellt ist würde sie uns zur Untermiete aufnehmen für € 250,-
Folgende Fragen ergeben sich für mich hieraus.
1.
Wir (meine Frau und ich) würden ja Miete zahlen und selbstständig wirtschaften und leben, also wären wir eine Haushaltsgemeinschaft mit meiner Mutter und keine Bedarfsgemeinschaft. Ist das soweit richtig?
2.
Meine Mutter hatte bis zu diesem heutigen Datum auch Leistungen bezogen (ALG II) nur für sich, in der Zeit als wir auch bei ihr unsere Meldeadresse hatten, dort aber nicht gewohnt haben. Entsteht ihr dadurch eventuell ein Schaden?
3.
Ich werde erst in 2 Wochen unseren Antrag abgeben. Wie stehen die Chancen, dass ich für meine Frau und mich Leistungen bekomme ohne das irgendetwas von meiner Mutter angerechnet wird, da sie ab diesem Zeitpunkt wieder Arbeit hat und dann keine Leistungsempfängerin mehr sein wird? Ich möchte nicht, dass sie jetzt, wo sie endlich wieder Arbeit gefunden hat, durch mich finanzielle Einbußen hat. Sie ist in diesem Falle ja nur Vermieterin. Ich werde auch dann erst zu ihr ziehen mit meiner Frau.
Für Antworten, Tipps und Anregungen bedanke ich mich herzlichst im Voraus.
Zurück zur Mutter und ALG II beantragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Frankfurter
- Beiträge: 1
- Registriert: 04.09.2007 09:59
Hallo Frankfurter
Wenn ihr bis jetzt bei der Mutter gemeldet seid ändert sich doch bei eurem ständigen Aufenthaltsort nichts. Ihr habt doch sicher für diesen Aufenthaltsort die Kosten der Unterkunft bekommen.
Ü 25 gehört man nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft der Eltern an und als verheiratete auch nicht.
Mutter muss nur Genehmigung des Vermieters zur Untervermietung vorlagen können und die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angeben, es gibt einen Datenabgleich mit dem Finanzamt.
Haushaltsgemeinschaft mit widersprechen jedweder Unterstützung durch Angehörige wäre dann in eurem Fall gegeben.
Wenn ihr als Wohnsitz allerdings die Adresse der Schwester angegeben hattet und keine KdU erhaltet wird es schwierig weil bei nicht erforderlichem Umzug (aus privaten Gründen) und ohne Genehmigung von ARGE nur Kosten in bisheriger Höhe übernommen werden. Also bei kostenfrei auch nix.
Gruss
Wenn ihr bis jetzt bei der Mutter gemeldet seid ändert sich doch bei eurem ständigen Aufenthaltsort nichts. Ihr habt doch sicher für diesen Aufenthaltsort die Kosten der Unterkunft bekommen.
Ü 25 gehört man nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft der Eltern an und als verheiratete auch nicht.
Mutter muss nur Genehmigung des Vermieters zur Untervermietung vorlagen können und die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angeben, es gibt einen Datenabgleich mit dem Finanzamt.
Haushaltsgemeinschaft mit widersprechen jedweder Unterstützung durch Angehörige wäre dann in eurem Fall gegeben.
Wenn ihr als Wohnsitz allerdings die Adresse der Schwester angegeben hattet und keine KdU erhaltet wird es schwierig weil bei nicht erforderlichem Umzug (aus privaten Gründen) und ohne Genehmigung von ARGE nur Kosten in bisheriger Höhe übernommen werden. Also bei kostenfrei auch nix.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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