Selbständig und Partner Arbeitslos

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Torsten
Beiträge: 1
Registriert: 28.12.2005 22:22
Wohnort: Hamburg

Selbständig und Partner Arbeitslos

Beitrag von Torsten »

Hallo
Wir haben ein Problem.
Meine Ehefrau bezieht Arg 2 und ich bin Selbständig.
Bisher wurde mein Einkommen aus einer Überschussrechnung wo eben Einnahmen mit Ausgaben verrechnet wurden. Da ich Tiernahrung verkaufe habe ich natürlich auch Wareneinkäufe. Nun wurde der Bescheid von meiner Frau abgelehnt weil seit 1.Oktober Betriebsausgaben nur noch bedingt angerechnet werden. Und unter Betriebsausgaben fallen angeblich auch Wareneinkäufe. Das bedeutet das mir zum beispiel bei 3000 € Einnahmen auch die 3000 € als Einkünfte angerechnet werden. Obwohl nur 1000 nach abzug von Wareneinkäufe übrigbleiben. Hat da schon jemand von ähnlichen fällen gehört ? Wie gesagt es ist ja verständlich das keine Leasingfahrzeuge oder ähnliches berücksichtigt werden. Aber Wareneinkäufe ???
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