Muss ich für meine Freundin aufkommen wenn ich Arbeit finde?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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subsidycode
Beiträge: 2
Registriert: 03.09.2007 13:42
Wohnort: Gelsenkirchen

Muss ich für meine Freundin aufkommen wenn ich Arbeit finde?

Beitrag von subsidycode »

Hallo Leute, ich habe mich im Forum ein wenig umgesehen aber meine Frage leider nicht beantwortet bekommen . .

Meine Freundin (26) und Ich (23) leben in einer "Nichtehelichen Gemeinschaft", beziehen beide leider seit c.a. einem Jahr Arbeitslosengeld 2.
Nun habe ich Gute Aussichten auf eine Festeinstellung mit einem Einkommen von c.a. 1500,00€ Brutto, jetzt sagt mir ein Bekannter das ich mich darauf einstellen kann das meine Freundinn dann kein Geld mehr von der Agentur für Arbeit erhalten würde. Ist das wahr, das ich in diesem Fall für meine Freundinn aufkommen müsste, wenn ja warum?

Ich danke euch schonmal für eure Antworten .

Gruss Daniel aus Gelsenkirchen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo subsidycode
Als Teil einer sog. Einstehensgemeinschaft wird Dein Einkommen zum Unterhalt der Freundin mit berücksichtigt.
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nachlesbar bei Hinweise Seite 8.
Und zu berücksichtigendes Einkommen steht hier was.
Zum errechnen eines verbleibenden Anspruchs gib mal Deine Zahlen in einen Rechner ein zum ersten Überblick.
Viel Glück das es mit dem Job klappt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
keksi123
Beiträge: 1
Registriert: 03.09.2007 14:18

Beitrag von keksi123 »

Hi!

Bei mir ist es auch so, das ich keine Leistungen mehr erhalte, da mein Freund über dem Satz verdient.

Wir leben allerdings auch schon über 3 Jahre zusammen. Was einmal wichtig gewesen ist, damit gesagt werden durfte, das man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt! Ob die magische Zahl 3 nun noch eine Rolle spielt, kann ich net sagen.

Bei 1500 € brutto bin ich mir da nicht sicher. Das wäre bei Steuerklasse 1 ohne Kinder dann ca. 1000 € netto. Hierzu kannst Du aber den Alg2 Rechner befragen, weil Du Miete und Co mit eintragen mußt. Dort zeigt er dann aber am ende an ob ihr noch etwas bekommen würdert oder nicht.

Also wenn Du eine Arbeit aufnimmst und über dem Satz verdienst, Deine Freundin wird dann ihren kompletten Anspruch verlieren. Dann mußt Du eben nicht nur den eingestellten Leistungsbezug decken, sondern ebenfalls ihre Krankenversicherung übernehmen! Sie muß sich dann privat KV versichern. Und sich alle 3 Monate beim Amt wegen ihrer Rentenversicherung melden.

Du kannst am Jahresanfang eine Einkommenserklärung beim FA abgeben und einen Pauschalbetrag für Deine Freundin absetzen. Dies ist noch nicht so bekannt, leider bei dem einen oder anderen FA Angestellten auch noch nicht angekommen. Allerdings, wenn man dann die Rückzahlung durch 12 teilt, wirst Du nicht auf das Geld kommen, welches sie heute noch bekommt. Rechne 345 € +ca. 120 € Krankenkassenbeitrag, was Du für sie einkalkulieren mußt.

Es rechnet sich dann wohl eher, wenn sich jeder eine eigene Bleibe sucht.
Ist zwar nicht Sinn und Zweck einer gemeinsamen Partnerschaft, aber manchmal besser. Doch das muß man für sich selber dann entscheiden.

Aus eigener Erfahrung kann ich zudem auch sagen, wenn man aus dem Leistungsbezug raus ist, steht man beim Amt z.B. bzgl. Bildngsmaßnahmen gaanz weit hinten, hier scheint jemand der Leistungsbezug hat vorrangig behandelt zu werden.

Deine Freundin würde zur Bittstellerin bei Dir werden, das kann eine ziemliche psychische Belastung werden.

Ich müßt Euch das sehr gut überlegen.

Viele Grüße
Keksi
subsidycode
Beiträge: 2
Registriert: 03.09.2007 13:42
Wohnort: Gelsenkirchen

Beitrag von subsidycode »

@ Keksi Vielen Dank für den tollen Beitrag bzw. Hilfe!
Ich habe es mir eigentlich schon so ähnlich gedacht so wie du es schreibst,
es ist wahrscheinlich besser wenn man in dem Fall eine 2. Wohnung anmietet bzw. sich ummeldet, auch wenn dies nicht so toll ist. Gibt es denn nicht die Möglichkeit sich irgendwie als WG anzumelden oder als Untermieter? Vielliecht weiß da jemand ein paar Tricks ..
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Mit Tipps und Tricks kann sich der Betreiber des Forums ganz grossen Ärger an Land ziehen wenn sie sich am Rande der Legalität bewegen. :wink:
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