ALG2 und nebenbei selbständig, Freibetrag Ja oder nein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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haupti
Beiträge: 2
Registriert: 03.09.2007 12:06

ALG2 und nebenbei selbständig, Freibetrag Ja oder nein

Beitrag von haupti »

Hallo,

seid kurzer zeit beziehe ich neben meiner selbst. tätigkeit ALG2. jetzt habe ich meinen bescheid über die höhe des ALG2 bekommen. als ich mir das ganze etwas genauer ansah, viel mir auf das der Grundfreibetrag von 100 Euro nicht berücksichtigt war. daraufhin bin ich natürlich zu meinem zuständigen berater. der teilte mir mit das dieser freibetrag für selbständige nicht gelte. nun habe ich versucht mich mal im internet schlau zu machen und fand nirgends etwas das dies bestätigt. begründet hat er das ganze das es sich bei einahmen aus selbst. tätigkeit ja um einen gewinn handelt und nicht um einahmen aus einer erwerbstätigkeit ( was auch immer das heißen soll ).
vieleicht weiß jemand rat oder weiß wo ich schwarz auf weiß lesen kann ob selbst. von dem grundfreibetrag ausgenommen sind.

ich danke im voraus für eure hilfe.

gruß

Haupti
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo haupti
Eine wirklich seltsame Interpretation des Begriffs Einkommen die Dein Berater da getroffen hat. Der sollte sich mal lieber in die Durchführungshinweise der BA zum SGB II vertiefen.
Beim § 30, der sich mit den Freibeträgen beschäftigt, steht z.B.:
....Der Freibetrag wird nur für Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
gewährt. Dies sind Einnahmen, die der Hilfebedürftige unter Einsatz und
Verwertung seiner Arbeitskraft aus Tätigkeit erzielt.
....
Nachlesbar hier auf Seite 1 bei Hinweise.
Und das es diesen Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen gibt steht hier bei Hinweise Seite 12.
Aus selbständiger Tätigkeit erwirtschafteter Gewinn ist Erwerbseinkommen. Man hat es dadurch erworben das man seine Arbeitskraft eingesetzt hat. Wäre der Gewinn vom Himmel gefallen sähe es anders aus und ein Freibetrag würde nicht gewährt.
Zu Selbständigkeit und Alg2 hier noch weitere Informationen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
haupti
Beiträge: 2
Registriert: 03.09.2007 12:06

Beitrag von haupti »

Hallo,

danke erstmal für die schnelle antwort. ich habe mir das ganze grade mal durchgelesen. allerdings steht hier
http://www.akademie.de/existenzgruendun ... tml?page=1

Ermittlung des Erwerbseinkommens
Jeder Erwerbstätige darf demnach zunächst einen Grundfreibetrag von 100 Euro für sich behalten. Bei monatlichen Einnahmen (= Umsatz, nicht: Gewinn!) von bis zu 400 Euro sind damit aber bereits sämtliche betrieblichen Aufwendungen sowie private Versicherungsbeiträge und Steuern abgedeckt!


da ich monatlich meine gewinn und verlustrechnung abgeben muss ( und dort steht numal der Gewinn wie der name schon sagt )
irgendwie verstehe ich das nicht. es mag ja sein das mein Umsatz im monat mein Einkommen ist, aber lange nicht das was davon überbleibt da ich ja meine ausgaben gegenrechnen muss. währe der umsatz mein tatsächliches einkommen was überbleibt müsste ich kein alg 2 beantragen
nehmen wir mal an ich hätte 1800 euro im monat an umsatz aber auch 1600 euro an ausgaben um den umsatz zu realisieren ist es für mich nicht nachvolziehbar wie man darauf kommen kann das die 1800 euro umsatz mein einkommen ist :(
denn letztendlich ist es nicht das was auf meinem privatkonto landet.
fragen über fragen

gruß

haupti
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo haupti
Hast Du Deine entstandenen Kosten nicht auch angegeben? Die mindern doch den Gewinn und stellen somit kein Einkommen dar.
Kenne mich aber nicht so aus, bei uns hat sich damals ein Steuerberater der Sache angenommen und als Ergebniss kam heraus das wir ergänzende Sozialhilfe bekamen.
Vielleicht kannst Du hiermit was anfangen oder hiermit?
Gruss
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