Hallo,
leider habe ich mein BA - Studium (bis jetzt 4 Semester) nicht geschafft und werde exmatrikuliert (während des Studiums habe ich 320,-€ netto verdient). Ich wohne seit 2 Jahren mit meiner Freundin (ebenfalls Studentin- kein Bafög) zusammen in einer gemeinsamen Wohnung (72 qm² 320,-€ Kaltmiete). Ich bin 22 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufausbildung (schulische Berufausbildung) und meine Eltern sind beide Beruftätig.
Habe ich Aussichten auf Hartz4? Muss ich das Einkommen meiner Freundin mit angeben? Und kann es sein das ich wieder zu meinen Eltern ziehen muss?
MfG Martin
Studium Abbruch, eigene Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo gima84
Da Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und in´s Elternhaus kann man Dich auch nicht zurückscheuchen da Du schon vor diesem Stichtag 17.2.2007 ausgezogen warst.
Ihr werdet sicher als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen abzüglich des Freibetrags angerechnet. Bedarfsgemeinschaft ist man dann, wenn Punkte, auch einzeln, aus dem SGB II §7 (3a)zutreffen.
Gib eure Zahlen mal in einenRechner ein für ersten Überblick und schau mal bei Tacheles in der Datenbank ob Du da euren Wohnort wegen angemessener Wohnung findest.
Gruss
Da Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und in´s Elternhaus kann man Dich auch nicht zurückscheuchen da Du schon vor diesem Stichtag 17.2.2007 ausgezogen warst.
Ihr werdet sicher als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen abzüglich des Freibetrags angerechnet. Bedarfsgemeinschaft ist man dann, wenn Punkte, auch einzeln, aus dem SGB II §7 (3a)zutreffen.
Gib eure Zahlen mal in einenRechner ein für ersten Überblick und schau mal bei Tacheles in der Datenbank ob Du da euren Wohnort wegen angemessener Wohnung findest.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.