Hallo
Die allbau möchte einen Freund von mir 250 euro in form einer miete gewähren für die Renovierung, und die haben gesagt "die günstigste tapeten"?
Nebeninfo, Der freund bekommt hartz v und die wohnung wird auch bezahlt. Nach rücksprache mit der arge kann man bei einer unrenovierten wohnung sonstige leistungen noch verlangen bzw beantragen und der kollege brauch nur ein bescheid der allbau vorlegen das die wohnung unrenoviert ist was er auch tuhen wird.
Jetzt die fragen: wieviel Leistungen ist in Ordnung für eine unrenovierte Wohnung. zumal keine spüle vorhanden ist und auf den boden nur eine sehr schäbiger pvc boden verlegt ist.
Ghört zu den renovierungskosten auch ein pvc boden dazu ?Und was ist mit einer spühle für die küche? wohnung etwa 40 qm. da für die ganze Wohnung rauhfasern nichtmal 100 euro kostet da sehr günstig. habe mir auch sagen lasen das die rauhfasern sehr schnell reisen beim anbringen und wirklich sehr dünn sind. Kann man nicht die näst günstigeren tapeten nehmen? die währen dan etwa doppelt so teuer?
Der günstigste pvc boden liegt bei etwa 2 euro, der danach etwa bei 4 bis 5 euro? muss man den aller günstigsten nehmen?
Wieviel Geld von der arge ist für Ersausstatung für jemanden in ordnung der keinerlei vermögen und Unterstüzung hat und auch kein wohnungsinventar?
mfg
dringend hilfe für ein problem
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo zahra
Wenn es sich nicht vermeiden lässt das der Freund in eine unrenovierte Wohnung einzieht ist der Schritt bei ARGE die Übernahme der Kosten für die Renovierung zu beantragen der richtige, allerdings wird es möglicherweise nur dann einen neuen Bodenbelag geben wenn überhaubt keiner in der Wohnung ist. Man ist nämlich der Ansicht das nur blanker Beton oder Estrich unbewohnbar sind, nicht aber ein verschlissener aber vorhandener Bodenbelag. Wird ein neuer gewünscht darf der aus dem üppigen Regelbedarf angespart und angeschafft werden. Immerhin sind dafür sagenhafte knapp 5 € im Monat vorgesehen.
Besser wäre es wenn der Vermieter, ich vermute mal eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnung vor Einzug fachgerecht durch eine Firma oder eigene Handwerker renoviert.
Ob die angebotenen 250 € ausreichen bezweifel ich mal denn auch Rauhfaser sollte mindestens einmal überstrichen werden. Es entstehen neben den Kosten für Farbe und sonstige Kleinigkeiten auch Kosten für die Anschaffung des nötigen Handwerkszeugs und das läppert sich.
Warum also nicht die Renovierung von der Wohnungsgesellschaft machen lassen die sich mit den 250 € mietfrei wohnen billig aus der Affäre ziehen möchte und dafür womöglich die eigenen Handwerker oder so langfristig einspart?
Zur Erstausstattung ebenfalls einen Antrag stellen wenn es die erste eigene Wohnung ist oder nach Trennung oder so nichts eigenes vorhanden ist. Da gibt es das notwendigste und die Beihilfen werden teils auch als Gutschein gewährt, ist halt unterschiedlich auch von den Beträgen her.
Gruss
Wenn es sich nicht vermeiden lässt das der Freund in eine unrenovierte Wohnung einzieht ist der Schritt bei ARGE die Übernahme der Kosten für die Renovierung zu beantragen der richtige, allerdings wird es möglicherweise nur dann einen neuen Bodenbelag geben wenn überhaubt keiner in der Wohnung ist. Man ist nämlich der Ansicht das nur blanker Beton oder Estrich unbewohnbar sind, nicht aber ein verschlissener aber vorhandener Bodenbelag. Wird ein neuer gewünscht darf der aus dem üppigen Regelbedarf angespart und angeschafft werden. Immerhin sind dafür sagenhafte knapp 5 € im Monat vorgesehen.
Besser wäre es wenn der Vermieter, ich vermute mal eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnung vor Einzug fachgerecht durch eine Firma oder eigene Handwerker renoviert.
Ob die angebotenen 250 € ausreichen bezweifel ich mal denn auch Rauhfaser sollte mindestens einmal überstrichen werden. Es entstehen neben den Kosten für Farbe und sonstige Kleinigkeiten auch Kosten für die Anschaffung des nötigen Handwerkszeugs und das läppert sich.
Warum also nicht die Renovierung von der Wohnungsgesellschaft machen lassen die sich mit den 250 € mietfrei wohnen billig aus der Affäre ziehen möchte und dafür womöglich die eigenen Handwerker oder so langfristig einspart?
Zur Erstausstattung ebenfalls einen Antrag stellen wenn es die erste eigene Wohnung ist oder nach Trennung oder so nichts eigenes vorhanden ist. Da gibt es das notwendigste und die Beihilfen werden teils auch als Gutschein gewährt, ist halt unterschiedlich auch von den Beträgen her.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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