Anpruch auf ALGII??? HILFE HILFE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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basser001
Beiträge: 2
Registriert: 16.08.2007 14:00

Anpruch auf ALGII??? HILFE HILFE

Beitrag von basser001 »

Hallo, ich habe heute einen Ablehnungsbescheid bekommen, für das ALG1!

Jetzt muss/Will ich ALGII beantragen, ich bin 25 Jahre alt, erwerbsfähig und wohne bei meinen Eltern wo ich 100 Euro im Monat als Haushaltsgeld abgeben muss (Strom,Wasser, u.-s-w)... Was steht mir denn zu!? Über 25 bin ich doch eine eigene Bedarfsgemeinschaft...

Ich bekomme auch nix von meinen Eltern, und habe deshalb jetzt ein echtes Problem oder steht mir ALGII auf jeden Fall zu!
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Ablehungsbescheid

Beitrag von pingpong »

Stell ALG2-Antrag und gebe eine Erklärung ab, das Deine Eltern Dich nicht finanziell unterstützen (werden Deine Eltern schriftlich bestätigen müssen) und das Du eigen- und selbständig einen eigenen Haushalt führst. Den es gilt:

Wird eine Wohnung zwar gemeinsam bewohnt, aber getrennt bewirtschaftet und in ihr getrennt gewirtschaftet, liegt keine Haushaltsgemeinschaft vor.

Es muss sich auch nicht um einen abschließbaren Wohnbereich handeln. In einer Wohnung können mehrere Haushalte existieren.

Das SG Dresden hat in einer Entscheidung dazu ausgeführt:

Der Umkehrschluss des Antragsgegners, dass innerhalb einer Wohnung auch nur ein Haushalt existieren kann, ist daher weder tatsächlich, rechtlich noch sachlogisch gerechtfertigt und findet in den gesetzlichen Regelungen des SGB II zudem auch keinen Anhaltspunkt.

Es muss auch kein eigenes Bad/Toilette vorhanden sein, auch die Nutzung zB einer Waschmaschine durch mehrere ist möglich.

Reicht das für den Augenblick?
basser001
Beiträge: 2
Registriert: 16.08.2007 14:00

Beitrag von basser001 »

ja das reicht erstmal, also steht es mir eigentlich zu 100% zu... ansonsten kann ich mich gleich unter die brücke legen.... meine eltern geben mir mit 25 nix ...

1. sie haben selber nix und müssen knabbern das Sie Ihre Firma am laufen halten

2. stecke gerade mitten in einer Schuldenberatung mit angehender privat Insolvenz

3. Kann ich mir im Moment auch keine eigene Bude leisten (will ja wieder arbeiten und da ist das mit den 100 Euro nebenkosten schon ok)

4.????? Bekomme ich auch die 100 Euro nebenkosten von der AGRE bezahlt???


DANKE
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo basser001
Formulare zur Widerlegung der Unterstützung durch Deine Eltern findest Du hier und hier.
Dein Anteil an Miete, Neben- und Heizkosten errechnet sich aus der Gesamtsumme, verteilt auf die Köpfe der Bewohner.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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