Tochter hat Arbeit, wird komplettes Einkommen berechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Angela
Beiträge: 10
Registriert: 19.12.2006 13:35

Tochter hat Arbeit, wird komplettes Einkommen berechnet?

Beitrag von Angela »

Hallöchen Ihr Lieben,

bin mal wieder mit meinem Latein am Ende. Meine große Tochter hat seit ein paar Tagen eine Arbeit gefunden, bei der sie als "Abrufkraft" eingestellt wurde, d.h., sie wird nicht jeden Monat das gleiche Geld bekommen.

Ich also heute morgen brav zur ARGE gedackelt, und das gemeldet. Da sagte mir der nette SB, wir sollten uns überlegen, da wir ja nicht wissen, wieviel sie monatlich erhält, einen ca.-Betrag anzugeben, der dann angerechnet wird, anstelle von etwaigen monatlichen Überzahlungen, die dann u.U. als Ordnungswidrigkeit angesehen werden können....

Ok, so weit, so gut....

Nun meine Frage: Sollte ihr Einkommen einen bestimmten Betrag übersteigen (ich meine, genauso hoch sein, wie das Geld, was wir monatlich von der ARGE erhalten), wird uns dann die ARGE aus der Berechnung rausschmeissen? Und wird das dann so aussehen, dass meine Tochter, die sich wie ein Schneekönig über ihr erstes selbstverdientes Geld freut, uns hier - den Rest der Familie - finanziell unterstützen muss?

Wir haben hier voll den Krieg, ich weiss nicht, wie das berechnet wird. Laßt mich als Beispiel geben: Die ARGE zahlt uns monatlich noch 770 Euro und meine Tochter bekommt 800 Euro. Wie sieht es dann aus? Das kanns doch irgendwo nicht sein, dass Kinder, die gerade "flügge" geworden sind, ihr komplette Kohle für den Haushalt der Eltern abgeben müssen????
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Angela
Ein unter 25 jähriger der seinen Bedarf (Lebensunterhalt und anteilige Kosten der Unterkunft) aus eigenen Mitteln decken kann fällt aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern heraus und bildet eine eigene BG.(KdU werden kopfteilig berechnet.) Beim Rest der Familie wird das Einkommen des grossen Kindes dann nicht angerechnet.
Ist das Einkommen dafür nicht ausreichend zählt sie weiterhin zur BG der Eltern und es wird nach Abzug des Freibetrags von 30 € für private Versicherungen angerechnet wobei die ersten 100 € anrechnungsfrei sind und vom übersteigenden Betrag werden 20% angerechnet.
Gib eure Zahlen mal in einen Rechner ein für den ersten Überblick.
Wenn die Arbeitszeit und damit das Einkommen der Tochter jeden Monat unterschiedlich sein wird und man das nicht vorhersagen kann wird es immer mal eine Überzahlung geben und das zahlt man dann zurück.
Wenn die Lohnzettel vorgelegt werden sobald man sie hat und daraus das anrechenbare Einkommen ersichtlich ist kann ich nichts von Ordnungswidrigkeit erkennen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten