Hallo!
Ich habe da mal eine Frage:
Wenn ich jetzt eine Krankenhaustagegeldversicherung habe und das Geld nach dem KH-Aufenthalt auf mein Konto bekomme wird das dann als Einnahme gerechnet?
Oder wird dann das Geld das man jeden Tag ( 10 Euro) bezahlen muss davon abgezogen?
Wer weis was, freu mich über Antworten! Danke !
LG
Silvia
Krankenhaustagegeld ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Angeben müsste der Kunde das Krankenhaustagegeld (KHT) bei der Behörde jedenfalls. Ob es angerechnet werden darf, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist vom Einzelfall abhängig.
Jedenfalls nicht angerechnet werden dürfte es, wenn der Kunde in der GKV ist und durch die Behörde von Zuzahlungen nicht befreit ist. Dann würde es sich nämlich beim KHT um eine Zweckbestimmte Einnahme des Kunden handeln, die dieser zumindest teilweise für den Krankenhausaufenthalt (Zuzahlung von 10 Euro pro Tag) wieder aufbringen muss.
Grundsätzlich ist die Frage aber noch nicht entschieden worden. Die Behörden urteilen hinsichtlich der Frage, ob das KHT eine Zweckbestimmte Einnahme ist, nach freiem Ermessen und daher bislang uneinheitlich.
Das ist der Stand was ICH weiß , evtl. weiß Henry01 mehr
Jedenfalls nicht angerechnet werden dürfte es, wenn der Kunde in der GKV ist und durch die Behörde von Zuzahlungen nicht befreit ist. Dann würde es sich nämlich beim KHT um eine Zweckbestimmte Einnahme des Kunden handeln, die dieser zumindest teilweise für den Krankenhausaufenthalt (Zuzahlung von 10 Euro pro Tag) wieder aufbringen muss.
Grundsätzlich ist die Frage aber noch nicht entschieden worden. Die Behörden urteilen hinsichtlich der Frage, ob das KHT eine Zweckbestimmte Einnahme ist, nach freiem Ermessen und daher bislang uneinheitlich.
Das ist der Stand was ICH weiß , evtl. weiß Henry01 mehr
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.