Harz 4 Wohnung bekommen (schwerer gehts gar nicht)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mark
Beiträge: 2
Registriert: 22.12.2005 14:07

Harz 4 Wohnung bekommen (schwerer gehts gar nicht)

Beitrag von Mark »

Hallo

Ich bin 23 Jahre alt und wohne zu Hause. Ich bekomme seit kurzem Harz 4 und wollte mir jetzt eine eigene Wohnung nehmen, bzw muss auch weil Eltern einen raushaben wollen. Nun haben die mir vom Arbeitsamt gesagt das ich mit jeder Wohnung erst zum Sozialamt (Wohnraumsicherung)
muss, damit die mir dort bestätigen das ich die Wohnung nehmen darf.
Hab jetzt schon einige Wohnung gesucht angeguckt und war damit bereits beim Amt. Bisher wurde immer abgelehnt da es nicht den Anforderungen entspricht. Diesmal bin ich vorher mit 2 Wohnungsangebote hingegangen
da hat mir die Frau gesagt , das sie es diesmal bewilligen würden da diese Wohnung im Rahmen liegen. Hab mir die Wohnung angeguckt und Mietvertrag geholt und bin dann wieder zum Sozialamt um mir diese Mietbescheinigung abzuholen. Diesmal war die Frau nicht da (hat wohl über Weihnachten Urlaub) und ich musste zu einer anderen, welche die Wohnung abgelehnt hat mit der Begründung sie sei zu teuer für mich und Amt würde nichts übernehmen.

Nun die eigentliche Frage. Von einer Bekannten die bei einem anderen Arbeitsamt arbeitet, habe ich erfahren das das Sozialamt eigentlich überhaupt nichts damit zu tun hat. Sondern ich einfach nur zum Amt muss und die mir dann angeblich diese Wohnung bis 300 Euro bezahlen müssen wenn die Wohnung höchsten 50 m² und die Kaltmiete unter 300 Euro liegt,
was bei dieser Wohnung der Fall war. Ich seh im moment überhaupt nicht durch, war dann nochmal beim Amt und der Typ dort sagte mir das ohne
diese Mietbescheinigung keine Wohnung übernommen werde würde.
Wer von den beiden hat denn nun Recht? und die beim Sozialamt scheinen sich auch nicht einig zu seien.
Ist das jetzt überall so oder nur in unserer Stadt (Stralsund). Und was kann man jetzt dagegen tun, die eine sagt ja die andere nein, gibt es da noch jemanden von dem ich das überprüfen lassen könnte, der auch Ahnung davon hat oder erzählen die einem alle nur Scheisse.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mark
Stell auf jeden Fall den Antrag, in den gesetzlichen
Infoseiten ist keine beschlossene Änderung der
bisherigen Vorgehensweise bei Wohnungen zu
finden.
Das Arbeitsamt und nicht das Sozialamt sind zuständig.
Es ist zwar geplant, bei eigener Wohnung für unter 25 jährige
etwas zu ändern aber das ist noch nicht beschlossene Gesetzesänderung.
In Stralsund werden für 1 Person 50qm für 300 € Warmmiete
als angemessen angesehen und das hast Du ja gefunden.
Also schnellstens Antrag gestellt und denk dran, Dir stehen
einmalige Leistungen zur Erstausstattung eines eigenen Haushalts
zu wenn Du das beantragst.
Möglicherweise haben die Sachbearbeiter die interne Anweisung
(natürlich nicht offiziell) die Hilfesuchenden bis zur Änderung bei
eigener Wohnung zu verunsichern und hinzuhalten bis das in der heutigen Form abgeschafft wurde.

Laß Dich nicht verunsichern
Alles Gute, Viel Erfolg und schöne Weihnachtstage
Gruß
Mark
Beiträge: 2
Registriert: 22.12.2005 14:07

Beitrag von Mark »

Hallo

Erst einmal danke :) für die schnelle Antwort. Habe leider noch ein paar Fragen.

Mir wurde ja gesagt es kommt auf das Baujahr des Hauses an und ob es saniert oder teilsaniert oder gar nich saniert ist und das danach dann festgelegt wird ob die Wohnung übernommen wird oder nicht. Aber die Warmmiete bei dieser Wohnung liegt leider höher diese liegt bei 380 Euro, die Kaltmiete allerdings bei 270 Euro.
Das heisst dann wohl ich kann diese Wohnung doch vergessen. Aber mal eine andere Frage das heisst wenn maximal 50 m² und Warmmiete unter 300 Euro liegen, dann kann ich mir einfach einen Antrag holen? Wie heisst der Antrag ist das einfach so ein Änderungsantrag oder muss ich mir nochmal den ganzen Harz 4 Antrag holen? Und wenn ich diesen dann ausgefüllt und wieder abgegeben haben übernehmen sie dann auch die Wohnung oder könnten sie mir damit kommen das ich davon nichts angekündigt habe.

Entschuldige das ich nochmal alles genau Frage aber mittlerweile bin ich mir bei dem Stralsunder Amt bei gar nichts mehr sicher und ob dort jemand ahnung hat oder die das nur rauschieben wollen......
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Mark,

du mußt keinen neuen Hartz Antrag stellen, du wirst lediglich einen Änderungsbescheid vom Amt bekommen, sollten sie die Wohnung akzeptieren.

Es ist von Bundesland zu Bundesland anders mit den Wohnungen.
Muss es ja auch sein, da in jeder Stadt die Mietstufen anders sind.
Zum Beispiel weiß ich das in Hamburg die Mieten im Gegenteil zu Berlin wo ich herkomme, hoch sind. Hier in Berlin bekommste auch ne Wohnung für 100,- Euro warm, ist zwar nicht der schönste Bezirk, und nen Rattenloch wird es auch sein, aber theoretisch bekommste eine.

In manchen Bundesländern ist es so, das nach Quadratmeterzahl und Miethöhe entschieden wird, bei uns in Berlin wird nur noch nach der Miethöhe entschieden, kannst also auch ne 100 Quadratmeter Wohnung haben, wenn sie 300 Euro kostet.

Das macht natürlich keine Sau, wollte dir damit nur ein Beispiel geben.
Du müßtest du jetzt ne paar Wohnungsangebote raussuchen, die natürlich auch im Rahmen liegen, und damit zum Arbeitsamt gehen (nur zum Arbeitsamt, nirgends anders) den legst du das vor, und die entscheiden denn ob du sie bekommst.

Suche dir am besten gleich nen paar mehr raus, sonst rennste nach jeder abgelehnten Wohnung neu zum Amt.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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