Guthaben Nebenkosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jettemaus
Beiträge: 10
Registriert: 31.07.2007 07:09

Guthaben Nebenkosten

Beitrag von jettemaus »

Hallo an Alle.Ich erhalte ergänzende Leistungen vom Amt.Bei mir ist es so.Ich gehe 30Stunden die Woche arbeiten,erhalte dafür 1100€.Bin alleine mit meinen beiden Jungs.Bekomme 308 €Kindergeld ,Unterhalt 180€ und ergänzend vom Amt 180€.Ich habe immer ein Guthaben von meiner Betriebskostenabrechnung.Jetzt zu meiner Frage,ich erarbeite ja den Großteil der Miete bzw.unseren Lebensunterhalt,kann das Amt mir das komplette Guthaben verrechnen?wäre ja eigentlich nicht ganz fair.Vielleicht kann mir da ja einer helfen.LG Jette
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jettemaus
Während des Leistungsbezugs, auch bei ergänzendem, werden Einkünfte auch aus Nebenkostenabrechnungen als Einkommen angerechnet. Eine Nachzahlung würde ebenfalls übernommen.
Wenn beim Guthaben die Kosten für Warmwasser mit drin sind kannst Du die behalten weil selber gezahlt (18% der Heizkosten bei verbundenen Anlagen).
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
jettemaus
Beiträge: 10
Registriert: 31.07.2007 07:09

Beitrag von jettemaus »

Melinde hat geschrieben:Hallo jettemaus
Während des Leistungsbezugs, auch bei ergänzendem, werden Einkünfte auch aus Nebenkostenabrechnungen als Einkommen angerechnet. Eine Nachzahlung würde ebenfalls übernommen.
Wenn beim Guthaben die Kosten für Warmwasser mit drin sind kannst Du die behalten weil selber gezahlt (18% der Heizkosten bei verbundenen Anlagen).
Gruss
Ich danke für die schnelle Antwort.Naja nur denke ich den Großteil zahle sowieso ich.Die Leistungen erhalte ich auch nur ,weil der Vater den Unterhalt für die Kinder nicht aufbringen kann.Die Mütter können dann sehen wie sie zurechtkommen. Danke nochmals
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