Welche zusätzlichen Leistungen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
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Welche zusätzlichen Leistungen?

Beitrag von moselkerl »

Unter den von mir betreuten Personen befindet sich eine junge Frau (21 J) AGL II, die nun eine eigene Wohnung für sich und ihren Säugling bezieht. Der Säugling ist schwerbehindert. Welche zusätzlichen Leistungen bei der Ausstattung der Wohnung, für die Versorgung und Pflege des Kindes (Mehrbedarf) und für zusätzliche Pflegekräfte sind da erreichbar?
Danke!
Für weitere Infos bitte PN schreiben!
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Ausstattung der Wohnung: Wann hat sie sie denn bezogen und wurde eine Wohnungserstausstattung vom Amt gewährt?

Pflege des Kindes: Wenn es einer kostenaufwändigen Ernährung bedarf, kann dies beim Amt beantragt werden. Da es schwerbehindert ist, kann ggf. über die Krankenkasse Pflegegeldzahlung geprüft werden. Sollte dies abgelehnt werden, ist ggf. eine Hilfe über das Sozialamt möglich.

Henry
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Danke für die Wegweisung!

Beitrag von moselkerl »

Danke für diese guten Hinweise.
Die Wohnung kann zum 15. 8. angemietet werden. Kontakt zur ARGE muss erst noch hergestellt werden, da die Wohnung sich in einem anderen ARGE-Bezirk befindet. Erstausstattung wurde noch nie gewährt, jetzt wohl Erstbezug einer Wohnung, vorher Bedarfsgemeinschaft der Stiefmutter.
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Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Dann sollte sie umgehend einen Antrag auf Erstausstattung bei der neuen ARGE stellen...

Henry
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