Grundmiete erhöht § 558 BGB

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
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Grundmiete erhöht § 558 BGB

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

hallo im juni flog uns die betriebskostenabrechnung ins haus. natürlich wurde diese erhöht.

die nachzahlung wurde auch von der arge übernommen. heute also im juli bekamen wir wieder eine erhöhung, aber von der grundmiete.

mit der angabe des § 558 BGB, wird diese dann aber erst zum 1.10.2007.
das erste mal fällig.

ist das so rechtens?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ich_bin_neu_hier_28
Wenn die Miete seit 15 Monaten (rückgerechnet ab dem 1. 10.) unverändert war und seit der letzten Erhöhung mindestens 1 Jahr vergangen ist kann der Vermieter bis auf die ortsübliche Miete erhöhen.
Gruss
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ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

wir wohnen erst seit juli 2006 dort. erhöht wurden seit dem nur die betriebskosten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ich_bin_neu_hier_28
Dann ist just der 1.10.07 der erste Termin zu dem erhöht werden darf.
Rechne mal damit das in spätestens 12 Monaten die nächste Erhöhung in´s Haus flattert wenn die ortsübliche Miete noch nicht erreicht ist.
Gruss
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