hallo im juni flog uns die betriebskostenabrechnung ins haus. natürlich wurde diese erhöht.
die nachzahlung wurde auch von der arge übernommen. heute also im juli bekamen wir wieder eine erhöhung, aber von der grundmiete.
mit der angabe des § 558 BGB, wird diese dann aber erst zum 1.10.2007.
das erste mal fällig.
ist das so rechtens?
Grundmiete erhöht § 558 BGB
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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ich_bin_neu_hier_28
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Hallo ich_bin_neu_hier_28
Wenn die Miete seit 15 Monaten (rückgerechnet ab dem 1. 10.) unverändert war und seit der letzten Erhöhung mindestens 1 Jahr vergangen ist kann der Vermieter bis auf die ortsübliche Miete erhöhen.
Gruss
Wenn die Miete seit 15 Monaten (rückgerechnet ab dem 1. 10.) unverändert war und seit der letzten Erhöhung mindestens 1 Jahr vergangen ist kann der Vermieter bis auf die ortsübliche Miete erhöhen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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ich_bin_neu_hier_28
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Hallo ich_bin_neu_hier_28
Dann ist just der 1.10.07 der erste Termin zu dem erhöht werden darf.
Rechne mal damit das in spätestens 12 Monaten die nächste Erhöhung in´s Haus flattert wenn die ortsübliche Miete noch nicht erreicht ist.
Gruss
Dann ist just der 1.10.07 der erste Termin zu dem erhöht werden darf.
Rechne mal damit das in spätestens 12 Monaten die nächste Erhöhung in´s Haus flattert wenn die ortsübliche Miete noch nicht erreicht ist.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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