Abzug bei "Nachbarschaftshilfe"?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Wellenreiter
Beiträge: 2
Registriert: 20.07.2007 11:53

Abzug bei "Nachbarschaftshilfe"?

Beitrag von Wellenreiter »

Hallo!
Eine ältere Frau die ich gut kenne bekommt Leistungen nach
SGB XII direkt vom Sozialamt bei uns.Ihr wurde nun vom Amtsarzt nun ein täglicher mehrbedaf in der Hauswirtschaft bewilligt.Das heisst sie bekommt entweder 8€ die Stunde für einen privaten Plegedienst oder 5,50€ für sogenannte "Nachbarschaftshilfe".Würde mir das Geld ca.124€ falss ich das übernehme als ALG 2 Empfänger abgezogen?Mir wird bereits über 100€ wegen Nebeneinkünften abgezogen.Ist nun die "Nachbarschaftshilfe auch eine normale Nebeneinkunft oder nicht?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Wellenreiter
Alle Einkünfte werden als Einkommen angerechnet, Freibetrag 100 €.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Wellenreiter
Beiträge: 2
Registriert: 20.07.2007 11:53

Beitrag von Wellenreiter »

Hallo Melinde
Heisst das eigentlich dass mir die kompletten 124€ angerechnet würden oder nur 24€?Werden verschiedene Einkünfte zusammengezählt?Wenn ich beispielsweise zwei Einkünfte jeweils um die 90€ hätte, würde das dann als 180€ Insgesammtverdienst angesehn?
Wenn das so ist werd ich ihr wohl ab und an kostenlos helfen und der Pflegedienst macht den rest.Obwohl bei den Preisen die die haben, werden die eh fast nix machen können.

Sowas,...das man auch ja keinen Cent zuviel in der Tasche haben darf...
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi!

Die Einkünfte werden zusammengerechnet und den Freibetrag gibt es nur einmal auf die Gesamtsumme deiner Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.

Ich muss dir auch leider sagen, dass ich es eben nicht ungerecht finde.

A) Jemand, der aus einem Job z. B. 250 Euro verdienen würde, dem würden halt auch "nur" 130 Euro Freibetrag zustehen. Warum also solltest du mehr bekommen?

B) ALG 2 ist keine Rente. Niemand nimmt dir etwas weg, sondern man gewährt dir eine Leistung, weil du sonst nicht in der Lage wärst, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nun bist du aber durch höhere Einkünfte zumindestens ein Stück weit in der Lage, deinen Lebensunterhalt selbst zu decken, warum möchtest du, dass man dir weiter die staatliche Leistung, die von der Bevölkerung dieses Staates über Steuern finanziert wird, ungemindert zahlt? Wenn jeder mit der Einstellung "Na, dann lohnt es sich ja nicht." so rangehen würde, dann gäbe es morgen niemanden mehr, der arbeitet. Dann wollten alle die staatliche Leistung ohne Gegenleistung und gut. Betrachte es bitte mal von der Seite.

Henry
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