Arbeitsstelle Mitte oder Ende eines Monats

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Arbeitsstelle Mitte oder Ende eines Monats

Beitrag von Waldmeister »

Hallo zusammen,

habe hier ein paar Fragen, die ein Freund von mir gerne wissen würde.

Es geht im speziellen um Fragen und Probleme die bei einer Arbeitsaufnahme während eines laufenden Monats aufkommen.

1. Freund bezieht ALG2 und wohnt noch bei Eltern, zieht aber ab dem 01. August mit seiner Freundin (ebenfalls ALG2) zusammen. Der Vertrag wird im Laufe der nächsten Woche von der ARGE geprügt. Miete liegt im Bereich der Bewilligung. Nun hat er Angst, das, wenn er in diesem Monat noch Arbeit bekäme (er hat mehrere Vorstellungen bei Zeitarbeitsfirmen gehabt), das in diesem Fall die ARGE sagen kann, er solle warten bis er das erste Mal Gehalt auf dem Konto hat und dann die Wohnung anmieten soll. Ist die Befürchtung berechtigt?? Oder zahlt die ARGE trotzallem die Miete für den nächsten Monat?

2. Er hat ja für den Monat Juli seine 347€ überwiesen bekommen, jetzt seine Frage: bei einer möglichen Arbeit diesen Monat könnte er von der ARGE Fahrtgeld/Mobilitätsbeihilfe beantragen? Denn von 347€ bleibt ja nicht viel übrig? Ist dieses Fahrtgeld dann zurückzubezahlen? Geht das auch in Raten?

3. Das erste Gehalt würde er dann ja erst Mitte August erhalten (und das nur für eine oder 2 Wochen Arbeit), besteht hier noch die Möglichkeit ALG2 und Fahrtgeld zu beantragen im August?

4. Monat September: hier kann er die Miete ja von seinem Gehalt August bezahlen.

Ich weiß es sind sehr viele Fragen, aber vielleicht kann sie ja jemand beantworten oder Tipps geben. Wenn möglich mit Angaben zu möglichen Paragraphen. Vielen vielen Dank im Voraus
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Das rechnet die ARGE sehr gerne und genau aus.

Beitrag von moselkerl »

Da solltest du erst einmal nehmen, was du so bekommen kannst. Die Forderungen für die Rückzahlung kommt schon, auch immer etwas spät. Die Zahlungen kannst du dann auch in Raten oder dann bezahlen, wenn du wieder was verdienst hast. Geht in der Regel immer ohne Probleme. Doch geschenkt wird natürlich nichts.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten