Teilzeitarbeit Arge verlangt Deutschkurs-was tun?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Teilzeitarbeit Arge verlangt Deutschkurs-was tun?
hallo,
ich (23) lebe mit meinem mann (25) zusammen. seit 22.04.07 ist mein mann arbeitslos und wir beziehen harz4.
am 01.05.07 haben wir eine teilzeit arbeit für ihn gefunden, 15 stunden die woche, mit zusage auf einen festen arbeitsvertrag sobald der betrieb den alten bestand von mitarbeitern erneuert. mein mann arbeitete im jahr 2003 in diesem betrieb, wechselte jedoch im jahr 2004 in ein anderes.
gestern waren wir im arbeitsamt und der berater meinte, egal ob ihr mann arbeitet, muss er eine förderunterricht (sprachkurs deutsch) teilnehmen. ich meinte nur, ob das nicht sinnlos ist, da wir versuchen in wieder in eine geregelte arbeit zu "stecken". aufgrund dieser äusserung, wurde fast gedroht, das unser harz 4 gekürzt wird, falls wir die anforderung nicht eingehen.
können die das machen ?
ich (23) lebe mit meinem mann (25) zusammen. seit 22.04.07 ist mein mann arbeitslos und wir beziehen harz4.
am 01.05.07 haben wir eine teilzeit arbeit für ihn gefunden, 15 stunden die woche, mit zusage auf einen festen arbeitsvertrag sobald der betrieb den alten bestand von mitarbeitern erneuert. mein mann arbeitete im jahr 2003 in diesem betrieb, wechselte jedoch im jahr 2004 in ein anderes.
gestern waren wir im arbeitsamt und der berater meinte, egal ob ihr mann arbeitet, muss er eine förderunterricht (sprachkurs deutsch) teilnehmen. ich meinte nur, ob das nicht sinnlos ist, da wir versuchen in wieder in eine geregelte arbeit zu "stecken". aufgrund dieser äusserung, wurde fast gedroht, das unser harz 4 gekürzt wird, falls wir die anforderung nicht eingehen.
können die das machen ?
Re: Teilzeitarbeit Arge verlangt Deutschkurs-was tun?
Die SB hören jedes Mal das gleiche wenn Kunden eine Nebenbeschäftigung haben was diese Option auf Festeinstellung haben. von 100 bekommen aber gerade mal 20 wirklich eine Festeinstellung.
Kurse, 1.-€ job ect. geht NICHT vor einer Nebenbeschäftigung..
Kurse, 1.-€ job ect. geht NICHT vor einer Nebenbeschäftigung..
Zuletzt geändert von DjTermi am 12.07.2007 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

ich glaube nicht, was djTermi geschrieben hat. Ich war in einem 1 Eurojob 2 Monate und durfte diesen sofort abbrechen nachdem ich eine Zusage für einen 400 Euro-Job hatte. Kurse und 1-Eurojobs kosten nämlich die Arge Geld. Wenn man einen 400 Euro-Job hat bringt man der Arge Geld ein und das wird ja auch von der Arge so verlangt! In meinem aktuellen Fall ging 400 Eurojob vor Kurs, Maßnahme und Ein-Euro-Job.
Oder wird das wieder mal von Arge zu Arge unterschiedlich gehandhabt???
Oder wird das wieder mal von Arge zu Arge unterschiedlich gehandhabt???
Was habe ich den falsches geschrieben ? Ich habe es noch mal Makiert "NICHT" vor 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Ihr Lieben
Wenn dieser Sprachkurs im Zusammenhang mit den Integrationskursen steht denke ich das die Teilnahme verpflichtend ist. Damit sollen doch auch die Sprachkenntnisse vervollständigt/erweitert werden wegen besserer Vermittelbarkeit.
Gruss
Wenn dieser Sprachkurs im Zusammenhang mit den Integrationskursen steht denke ich das die Teilnahme verpflichtend ist. Damit sollen doch auch die Sprachkenntnisse vervollständigt/erweitert werden wegen besserer Vermittelbarkeit.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Darf man denn fragen, wann der Sprachkurs denn sein soll (zeitlich). Und wie (könnte ja auch ein Fernkurs sein)? Ggf. lässt sich doch beides vereinbaren?
Und wenn dein Mann schon 2003 dort gearbeitet hat und jetzt wieder und er ist mit einer deutschen Frau verheiratet: wieso ist denn sein Deutsch so schlecht? 2003 ist jetzt immerhin 4 Jahre her, da sollte man doch eigentlich einigermaßen reden können.
Außerdem muss er doch nach Einreise in die BRD schonmal einen Sprachkurs gemacht haben, oder? Das ist doch zwingend vorgeschrieben?!
Henry
Und wenn dein Mann schon 2003 dort gearbeitet hat und jetzt wieder und er ist mit einer deutschen Frau verheiratet: wieso ist denn sein Deutsch so schlecht? 2003 ist jetzt immerhin 4 Jahre her, da sollte man doch eigentlich einigermaßen reden können.
Außerdem muss er doch nach Einreise in die BRD schonmal einen Sprachkurs gemacht haben, oder? Das ist doch zwingend vorgeschrieben?!
Henry
mein mann kann deutsch, aber nicht so wie wir. ( ist ja logisch )
ich habe nochmals nachgefragt beim arbeitsamt und habe als antwort nur bekommen, wenn er nur 4 stunden am tag arbeitet, kann er auch in ein deutschkurs gehen. i
ch denke mittlerweile, das die vom arbeitsamt selber nicht genau wissen, was sie machen sollen.
mein mann und ich haben beschlossen, das er keinen deutschkurs macht.
uns ist es wichtiger eine vollzeit arbeit zu suchen, als zur schule zu gehen.
ich habe nochmals nachgefragt beim arbeitsamt und habe als antwort nur bekommen, wenn er nur 4 stunden am tag arbeitet, kann er auch in ein deutschkurs gehen. i
ch denke mittlerweile, das die vom arbeitsamt selber nicht genau wissen, was sie machen sollen.
mein mann und ich haben beschlossen, das er keinen deutschkurs macht.
uns ist es wichtiger eine vollzeit arbeit zu suchen, als zur schule zu gehen.
Dies kann man aber auch beides unterbringen, oder nicht ?muptela hat geschrieben: mein mann und ich haben beschlossen, das er keinen deutschkurs macht.
uns ist es wichtiger eine vollzeit arbeit zu suchen, als zur schule zu gehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
