hallo,
habe gerade meine nebenkostenabrechnung bekommen. muss ca. 300 euro nachzahlen. hatte in der zeit alg2 bekommen, bzw in der hälfte der zeit nur ergänzend da ich nen job hatte.
kann ich die rechnung grad so beim aa abgeben oder gibt es ein spezielles formular für nk-nachzahlungen? gibt es höchstgrenzen?
danke
gruß
nachzahlung betriebskosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo tine82
Stell den Antrag einfach formlos, ob es dafür Vordrucke gibt weiss ich nicht.
Du musst allerdings damit rechnen das ein Teil von Dir gezahlt werden muss wenn Du derzeit weiteres Einkommen hast. Das wird dann irgendwie ausgerechnet, war bei meinem Sohn jedenfalls so der ergänzende Hilfe bekommt und letztens auch Nebenkostenabrechnung eingereicht hatte.
Antrag stellen bevor Du irgendwelche Zahlungen an den Vermieter leistest, denn dann wäre der Bedarf an Übernahme der Kosten schon (oder teilweise) gedeckt. Manche Vermieter sind echt nervig und drängen gerne mal das man doch schon mal einen Teil zahlen soll weil sie nicht warten wollen.
Gruss
Stell den Antrag einfach formlos, ob es dafür Vordrucke gibt weiss ich nicht.
Du musst allerdings damit rechnen das ein Teil von Dir gezahlt werden muss wenn Du derzeit weiteres Einkommen hast. Das wird dann irgendwie ausgerechnet, war bei meinem Sohn jedenfalls so der ergänzende Hilfe bekommt und letztens auch Nebenkostenabrechnung eingereicht hatte.
Antrag stellen bevor Du irgendwelche Zahlungen an den Vermieter leistest, denn dann wäre der Bedarf an Übernahme der Kosten schon (oder teilweise) gedeckt. Manche Vermieter sind echt nervig und drängen gerne mal das man doch schon mal einen Teil zahlen soll weil sie nicht warten wollen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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wie lange nach erhalt der abrechnung ( hier: 04.04.07 ) kann man denn da einen formlosen antrag an die arge stellen? habs jetzt erst gemerkt dank euch

Hallo Ladyguenes
Ich weiss zwar nicht ob und welche Fristen es da gibt aber wenn Du die Nachforderung noch nicht an den Vermieter gezahlt hast stell umgehend einen Antrag auf Kostenübernahme.
Wenn Du schon gezahlt haben solltest wird es sicher nichts mit der Übernahme weil kein Bedarf mehr besteht weil Rechnung schon gezahlt.
Gruss
Ich weiss zwar nicht ob und welche Fristen es da gibt aber wenn Du die Nachforderung noch nicht an den Vermieter gezahlt hast stell umgehend einen Antrag auf Kostenübernahme.
Wenn Du schon gezahlt haben solltest wird es sicher nichts mit der Übernahme weil kein Bedarf mehr besteht weil Rechnung schon gezahlt.
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