Umzug, zusammen ziehen , unter 25 bitte um hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Kleine18
Beiträge: 1
Registriert: 29.06.2007 11:02

Umzug, zusammen ziehen , unter 25 bitte um hilfe

Beitrag von Kleine18 »

Hi, ich hab da mal eine frage..
ich bin 18 und wohne zurzeit bei meiner mutter wir beziehen beide hartz4. ich habe keine ausbildung gefunden. meine mutter ist auch arbeitslos geworden. wir wohnen in Berlin.
so nun wollten wir umziehen. meine mutter möchte zu ihrem freund nach köln ziehen und ich möchte ebenfalls nach köln ziehen aber ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen.
mein freund ist grad mit seiner ausbildung fertig geworden und wird entweder zur bundeswehr gehen 9 monate oder ein freiwilliges soziales jahr machen.
so nun meine frage. darf ich einfach so bei meiner mutter ausziehen?? weil ich bin ja noch unter 25 und da darf man das eigentlich nich so einfach oder?? und übernehmen die dann die miete für mich und meine mutter extra?? und dürfen wir überhaupt ohne grund in eine andere stadt ziehen??

ich freue mich über jede antwort

liebe grüße jenny
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

War es nicht immer so, das die Bundeswehr die Miete übernommen hat, wenn man vor Einzug schon eine Wohnung hatte? Dann wäre das Problem mit der Miete ja bestimmt erstmal geregelt, wenn sie bei Ihren Freund einzieht. Weiß aber nicht ob das noch so ist oder wie es ist wenn noch jemand drin wohnt...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tracid
Miete übernimmt die Unterhaltssicherungsbehörde nur zu 100% wenn man die eigene Wohnung mindestens 6 Monate vorher schon hatte. Bei kürzerer Mietdauer verringert sich das.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
vierzehnnothelfer
Beiträge: 36
Registriert: 03.07.2007 17:34

Liebes Kind

Beitrag von vierzehnnothelfer »

Liebes Kind, Deine Mutter hat ja in einem anderen Forum
die Frage gestellt, siehe oben. Da war der Freund aber nur
der Vermieter!! Darf sie von der ARGe aus umziehen?
Deine Mutter ist Dir bis zu Deinem 25. Geburtstag unterhaltspflichtig,
notfalls mit Kost und Logis, oder bis Du eine abgeschlossene
Ausbildung hast. Für die Kosten des Umzugs (wird niemand
genehmigen) hat sie für sich und für Dich aufzukommen.
Ihr Freund wird für sie und vermutlich auch für Dich aufkommen
müssen, denn ausziehen kannst Du nicht. Es sei denn, Dein
Freund kann für Dich aufkommen.
Suchst Du aktiv eine Ausbildung?
Wirst Du in Köln eine suchen?
Vielleicht kannst Du für Dich selbst aufkommen und brauchst das Amt nicht.
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