Hallo, erst mal möchte ich sagen das ich es toll finde das es solch ein Forum gibt.
Jetzt zu mein Problem. Meine Bekannte ist 41J. hat zwei (10J. und 13J.)Kinder und lebt getrennt von ihrem Mann. Sie hat seit 13Jahren nicht mehr gearbeitet und wollte Hartz4 beantragen. Man sagte ihr das sie kein Anspruch auf Hartz4 habe. Nur für die Kinder würde etwas gezahlt und zwar die Miete. Aber wovon sollen sie dann leben?
Stimmt das, hat sie kein Anspruch auf Hartz4?
Gruß Ralf.
Kein Hartz4?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Guten Morgen ralf66_deu
Wenn Deine Bekannte nach den Vorgaben des
SGB 2 arbeiten kann, d.h. täglich mindestens 3 Std.
kann sie ALG 2 beantragen.
Der Unterhalt, den sie eventuell von ihrem getrennt lebenden Mann
erhält wird dabei als Einkommen angerechnet.
Ihr stehen der Regelsatz für sie selber, das Sozialgeld
für die Kinder, Miete und Nebenkosten zu.
Sind ihre Einkünfte über einer Grenze oder erhält sie
Unterstützung anderer Stellen kann es sein, daß sie
kein ALG 2 beantragen kann weil ihr Bedarf anderweitig abgedeckt ist.
Sie soll sich das vom Amt genau erklären lassen
und einen schriftlichen Bescheid anfordern, gegen den
sie ggf. Widerspruch einlagen kann.
Auf jeden Fall steht ihr Unterstützung zu, was die Eingliederung
in das Arbeitsleben betrifft.
Nach so vielen Jahren Familienarbeit ist der Wiedereinstieg in das
Berufsleben nicht einfach und die Bundesagentur für Arbeit
ist doch eigentlich dazu da, Menschen in Arbeit zu bringen
und dabei zu unterstützen.
(obwohl die Realität eher so aussieht, daß dort nur die Arbeitslosigkeit verwaltet wird)
Ich wünsche Viel Erfolg und Alles Gute
Wenn Deine Bekannte nach den Vorgaben des
SGB 2 arbeiten kann, d.h. täglich mindestens 3 Std.
kann sie ALG 2 beantragen.
Der Unterhalt, den sie eventuell von ihrem getrennt lebenden Mann
erhält wird dabei als Einkommen angerechnet.
Ihr stehen der Regelsatz für sie selber, das Sozialgeld
für die Kinder, Miete und Nebenkosten zu.
Sind ihre Einkünfte über einer Grenze oder erhält sie
Unterstützung anderer Stellen kann es sein, daß sie
kein ALG 2 beantragen kann weil ihr Bedarf anderweitig abgedeckt ist.
Sie soll sich das vom Amt genau erklären lassen
und einen schriftlichen Bescheid anfordern, gegen den
sie ggf. Widerspruch einlagen kann.
Auf jeden Fall steht ihr Unterstützung zu, was die Eingliederung
in das Arbeitsleben betrifft.
Nach so vielen Jahren Familienarbeit ist der Wiedereinstieg in das
Berufsleben nicht einfach und die Bundesagentur für Arbeit
ist doch eigentlich dazu da, Menschen in Arbeit zu bringen
und dabei zu unterstützen.
(obwohl die Realität eher so aussieht, daß dort nur die Arbeitslosigkeit verwaltet wird)
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