Noch eine Frage zu Ebay
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Noch eine Frage zu Ebay
Hallo an Alle!
Kann mir jemand sagen, ob die Möglichkeit besteht, dass die ARGE an persönliche Daten sprich Name, Anschrift etc. von Hartz 4 Empfängern kommt die bei Ebay nebenzu privaten Kram verkaufen?
Bin auf die Frage gekommen da ich am Sonntag auf dem Flohmarkt bummeln war und dort nur noch ein paar wenige Stände zu finden waren.
Der Veranstalter teilte mir mit, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden und dass es Hatz 4 Empfängern nicht mehr erlaubt ist ihr letztes Hab und Gut auf dem Trödel zu verkaufen.
Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob Ebay persönliche Daten weitergibt und man somit bei Ebay ins Fettnäpfchen treten kann?
Gruss und Danke
Kann mir jemand sagen, ob die Möglichkeit besteht, dass die ARGE an persönliche Daten sprich Name, Anschrift etc. von Hartz 4 Empfängern kommt die bei Ebay nebenzu privaten Kram verkaufen?
Bin auf die Frage gekommen da ich am Sonntag auf dem Flohmarkt bummeln war und dort nur noch ein paar wenige Stände zu finden waren.
Der Veranstalter teilte mir mit, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden und dass es Hatz 4 Empfängern nicht mehr erlaubt ist ihr letztes Hab und Gut auf dem Trödel zu verkaufen.
Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob Ebay persönliche Daten weitergibt und man somit bei Ebay ins Fettnäpfchen treten kann?
Gruss und Danke
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Ich bin mir nicht sicher meine aber.:
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen; allerdings nur bis zur Vermögensgrenze die für Hartz 4 emfänger gelten. Ich meine aber auch, wenn man zu oft was verkauft, was das Amt es als nebengewerbe/ Selbständigkeit ansehen kann.
Wie gesagt bin mir bei diesem Thema nicht 100 % sicher, wer es besser weiss ..los gehts....
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen; allerdings nur bis zur Vermögensgrenze die für Hartz 4 emfänger gelten. Ich meine aber auch, wenn man zu oft was verkauft, was das Amt es als nebengewerbe/ Selbständigkeit ansehen kann.
Wie gesagt bin mir bei diesem Thema nicht 100 % sicher, wer es besser weiss ..los gehts....
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

hab folgendes im netz gefunden:
"Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
# Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
# Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)"
hier der link dazu:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... php?36/176
hab auch schon einiges über ebay verkauft,wurde bis jetzt nicht angerechnet.
gruß puppie03
"Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
# Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
# Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)"
hier der link dazu:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... php?36/176
hab auch schon einiges über ebay verkauft,wurde bis jetzt nicht angerechnet.
gruß puppie03
Und nicht vergessen:
Quelle: Landgericht CoburgPresseinformation
Rechtsprechung des Landgerichts Coburg in Zivilsachen
Laufende Nummer: 306 vom 08.12.2006
Wettbewerbsrecht
Hobbyhändler oder Powerseller?
Zur Frage, wann man als eBay-Verkäufer zu einem Gewerbetreibenden wird
Kurzfassung
Früher gab es Basare und Flohmärkte, um seine Kostbarkeiten oder einfach seinen Ramsch loszuwerden. Im Computerzeitalter braucht man hierzu die warme Stube nicht mehr zu verlassen: Es reicht eine Mitgliedschaft bei dem weltweit tätigen Auktionshaus eBay und schon kann das Handeln losgehen. Nicht selten wird dabei der unternehmerische Geist des Onlineanbieters geweckt. Das Hobby wird dann schnell zur Profession. Spätestens dann heißt es aufzupassen. Betreibt man den Internethandel nämlich gewerbsmäßig, sind Hinweispflichten zum Schutz von Verbrauchern einzuhalten. Anderenfalls riskiert der Netzverkäufer, von einem Konkurrenten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen zu werden.
Eine derartige Unterlassungsklage war jetzt Gegenstand einer Entscheidung der Handelskammer des Landgerichts Coburg. Ein über eBay Modeartikel vertreibender Unternehmer wollte einem vermeintlichen Rivalen im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, gegen Meidung einer Ordnungsstrafe von 250.000 € Kleidungsstücke unter Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften online anzubieten. Die Richter wiesen die Klage aber ab. Sie sahen den verklagten Internet-Verkäufer nicht als Profihändler an.
Sachverhalt
Die eBay-Angebote des Beklagten waren dem Kläger seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Als Profi-Onlineverkäufer musste er jedes von ihm angebotene Beinkleid mit dem Hinweis auf Verbrauchern zustehende Widerrufsrechte versehen. Der Beklagte dagegen vertrieb vergleichbare (neuwertige) Modeartikel, ohne sich um derartige Verbraucherschutzregeln zu kümmern. Hierin sah der Kläger einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil, sei doch der Mitbewerber schon lange kein Amateur-Händler mehr. Hiergegen sprächen bereits seine über 1.700 Mitgliederbewertungen über von ihm getätigte eBay-Verkäufe. Der Gescholtene sah sich aber weiterhin als Privatverkäufer. Aus lauter Einsamkeit sei er kaufsüchtig geworden und habe viele Klamotten online gekauft. Diese habe er dann - mit hohen Verlusten - weiterveräußert.
Gerichtsentscheidung
Das Landgericht Coburg verneinte einen Verstoß des Beklagten gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Er sei noch kein Unternehmer. Dagegen spreche insbesondere, dass der Beklagte nicht die Kriterien eines (eBay-)"Powersellers" erfülle: Nämlich ein Handelsvolumen von mindestens 3.000 € Umsatz oder wenigstens 300 verkaufte Artikel pro Monat. Als privater Anbieter müsse er aber Verbraucherschutzvorschriften nicht beachten.
Fazit
Die Realität kann einen schnell einholen und teuer zu stehen kommen, überschreitet man auf dem virtuellen Marktplatz eBay gewisse Grenzen.
(Urteil des Landgerichts Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06; rechtskräftig)
- kettelmaus
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Püppi hat aber Recht, das kann man private Umstrukturierung nennen, wenn man Privathaushalt verkauft um sich von den Geld vielleicht etwas neues zu kaufen. Wenn man der Meinung ist z.B. sein alten PC zu verkaufen, weil man sich einen neuen holen will oder muß, oder das gleiche mit Waschmachine, Klamotten oder so, dann kann man sowas nicht einfach als "Einkommen" anrechnen. Solange man nicht 10 Handys verkauft immer das gleiche, dann fällt es natürlich auf.
Irgendwo hab ich auch mal so ein Urteil gelesen darüber.
Irgendwo hab ich auch mal so ein Urteil gelesen darüber.
- kettelmaus
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Hallo
Bei mir waren es Private Sachen die ich verkauft hatte um mir Klamotten zu kaufen !!
Vorwerkstaubsauger : 130€ schon älter
Schmuck : ca : 350€ Bruchgold
Es waren Sachen die ich aus meinem Haushalt hatte und die ich schon lange hatte,doch trotz allem hat man mir das alles angerechnet!!
Jetzt ist der Zug abgefahren und scheinbar hätte ich mich wehren müssen !
Aber dazu war ich zu blond & blöd
Bei mir waren es Private Sachen die ich verkauft hatte um mir Klamotten zu kaufen !!
Vorwerkstaubsauger : 130€ schon älter
Schmuck : ca : 350€ Bruchgold
Es waren Sachen die ich aus meinem Haushalt hatte und die ich schon lange hatte,doch trotz allem hat man mir das alles angerechnet!!
Jetzt ist der Zug abgefahren und scheinbar hätte ich mich wehren müssen !
Aber dazu war ich zu blond & blöd

- kettelmaus
- Beiträge: 282
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- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hallo
Ich werde es mal probieren,aber das geht erst wenn ich den jetzigen Ärger von der Backe habe.
Soll eine kürzung bekommen für eine sache die garnicht so war wie eine Zeitarbeitsfirma geschildert hat !!
Habe auch dazu Stellungnahme genommen,und muss jetzt erst mal abwarten.
Wenn das alles geregelt ist werde ich diese Sache mal in angriff nehmen !
Danke für den Tip
Ich werde es mal probieren,aber das geht erst wenn ich den jetzigen Ärger von der Backe habe.
Soll eine kürzung bekommen für eine sache die garnicht so war wie eine Zeitarbeitsfirma geschildert hat !!
Habe auch dazu Stellungnahme genommen,und muss jetzt erst mal abwarten.
Wenn das alles geregelt ist werde ich diese Sache mal in angriff nehmen !
Danke für den Tip
