Betriebskosten von alter Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Betriebskosten von alter Wohnung
Da mein Mann in einem anderen Ort Arbeit gefunden hat sind wir mit Bewilligung der Sozialagentur dorthin gezogen. Da ich aber noch arbeitsuchend bin beziehen wir noch HartzIV. Nun sind die Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr und die Abschlußrechnung von Wasser und Abwasser von der Alten Wonung gekommen. Das sind knapp 300 euro wer zahlt das nun noch eigentlich? die Sozialagentur von der früheren Wohnung ? oder muss ich das aus eigener tasche zahlen? Die neue Arge sagt sie sind dafür nicht zuständig?
MfG Ina
MfG Ina
Bei der alten Agentur, ein kopie der Rechnung hin schicken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Ina34,
die haben dort nur selten etwas zu sagen, meist erzählen sie nur.
Stelle Deinen Antrag schriftlich. Dann müssen die auch schriftlich antworten.
Mündliche Aussagen bringen Dich nicht weiter.
Siehe auch. http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2924.html
die haben dort nur selten etwas zu sagen, meist erzählen sie nur.
Stelle Deinen Antrag schriftlich. Dann müssen die auch schriftlich antworten.
Mündliche Aussagen bringen Dich nicht weiter.
Siehe auch. http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2924.html
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Gast
Ich kann nur sagen wie es bei uns ist, und da ist es geregelt das das vorige Amt dafür zuständig ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Fragt sich nur, ob das "vorige Amt" da mitspielt. Ich würd mich jedenfalls vor den Kopf tippen und euer Amt fragen, ob sie denn § 36 SGB II nicht kennen würden.Ich kann nur sagen wie es bei uns ist, und da ist es geregelt das das vorige Amt dafür zuständig ist.
BK - Guthaben rechnet ihr doch sicherlich auch als Einkommen an und überweist es nicht ans alte Amt...
Henry
@ Henry01
Du weisst ja was mein Steckenpferd ist. Aber ich werde mich da noch mal schlau machen, aber ich bin echt der Meinung das die das so machen...
Aber ich lasse mir gerne ein besseren belehren
Du weisst ja was mein Steckenpferd ist. Aber ich werde mich da noch mal schlau machen, aber ich bin echt der Meinung das die das so machen...
Aber ich lasse mir gerne ein besseren belehren
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Was die machen und was nicht, ist egal. Es gilt nur, was korrekt ist.Aber ich werde mich da noch mal schlau machen, aber ich bin echt der Meinung das die das so machen...
Wenn jemand 2006 in Riesa gewohnt hat und 2007 nach Mainz verzogen ist, dort ERSTMALIG ALG 2 empfangen würde und dann im Juli die BK Abrechnung 2006 von Riesa erhalten würde: an wen in Rieso wollte Mainz verweisen?
Ein Bedarf ist anzurechnen, wenn der Bedarf anfällt. Und da gilt nicht mehr und nicht weniger als die Frage der örtlichen Zuständigkeit zum Bedarfszeitpunkt.
Den Blödfug wollte ein benachbartes Sozialamt vor ein paar Jahren auch mit mir probieren... Denen hab ich schnell den Zahn gezogen. Wobei die die Kosten dann später ja im Rahmen des § 107 BSHG wieder geltend machen konnten, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde. Gottlob gibt es das nun heute nicht mehr. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir immer noch ein gewisses Bedarfsdeckungsprinzip haben, welches Besagt, dass bei Fälligkeit der Bedarf zu decken ist und damit das Amt zuständig ist, wo der aktuelle Bezug ist.
Henry
ok, danke werde ich mir mal direkt in eine Word Datei packen und es mir zu Arbeit schicken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich hatte ja nun bei beiden agenturen den Antrag auf Zahlung der Betriebskosten von der vorigen Wohnung gestellt. vor ca. 14 Tagen kam die Ablehnung von der hiesigen Agentur. Mit der Begründung das die andere zuständig sei. Heute kam denn von dieser der Bescheid, das sie die Betriebskosten übernehmen
.
Also ist wohl die alte Agentur dafür zuständig.
Also ist wohl die alte Agentur dafür zuständig.
Hallo Ihr Lieben
Nur mal so nebenbei.
Habt Ihr´s bemerkt?
Da hat wohl der "Heilige Chaotius" die Regelungen für die verschiedenen ARGEn verfasst.
Typisch Verwaltung, hat man eine Frage und fragt 3 Leute bekommt man 5 Antworten.
Fast schon so wie die "Hilfen aus einer Hand": eine würgt, eine knebelt, eine erschlägt und die "helfende Hand" steckt in der Hosentasche.
Gruss
Nur mal so nebenbei.
Habt Ihr´s bemerkt?
Da hat wohl der "Heilige Chaotius" die Regelungen für die verschiedenen ARGEn verfasst.
Typisch Verwaltung, hat man eine Frage und fragt 3 Leute bekommt man 5 Antworten.
Fast schon so wie die "Hilfen aus einer Hand": eine würgt, eine knebelt, eine erschlägt und die "helfende Hand" steckt in der Hosentasche.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.