erstmal möchte ich sagen das dieses Forum echt klasse ist!!

Nun mein Problem:
Ich habe vor ein paar Monaten ein Bußgeld von 500€ bekommen.
Da ich den Betrag nicht aufbringen kann zahle ich den Betrag in monatlichen Raten von 100€ ab.
Jeder Hartz 4-Empfänger kann bestätigen das das trotzdem eine riesen Summe ist.

Nun dachte ich mir das ich das ganze finanzieren könne wenn ich meinen Keller aufräume und die Sachen die nicht mehr gebraucht werden bei Ebay verticke.
So tat ich das dann auch und es ging auch soweit alles gut.
Bis zu dem Tag an dem ich Antrag auf Fortzahlung gestellt habe.
Kurz danach bekam ich Post vom Amt und ich wollte mich schon freuen, aber in dem Brief kam es dann anders:
Dort hieß es das Erlöse aus Ebay-Verkäufen als Einkommen zu rechnen seien.
Und das ich den angeblich überzahlten Betrag zurückzahlen muss.
Darf man denn als ALGII- Empfänger denn nich mal mehr seinen unbrauchbaren Kram bei Ebay verkaufen?

Wenn es sich wenigstens um größere Beträge gehandelt hätte aber ich hab nur kleinkram verkauft(1,99€,2,99€,...), das aber in größeren Mengen so das am Ende nach 3 Monaten eine angebliche Überzahlung von über 300€ enstanden ist(Da müssten normalerweise noch die Ebay- Gebüren und Versandkosten(!) abgerechnet werden) .
Dürfen die das so einfach??
Bin echt am Boden!
Hoffe ihr könnt mir das weiterhelfen und bedanke mich schonmal im vorraus!