Änderungsmitteilung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
maus
Beiträge: 4
Registriert: 11.11.2005 17:05

Änderungsmitteilung

Beitrag von maus »

Hallo,
habe mal wieder eine Frage.
Ich bekomme ALG I und ALG II. Ich hatte Anfang Dezember einen Termin bei einem Mitarbeiter der ARGE (sind bei uns die Bearbeiter von ALG II bzw. Hartz IV Betroffenen), zwecks Arbeitssuche. Diesen habe ich mitgeteilt, dass ich ab Januar einen Nebenjob (€165,00) habe. Nun meine Frage, muß ich jetzt der Agentur dieses noch schriftlich mit einer Veränderungsmitteilung schicken????
Für Antworten schon mal Danke.
Gruß Maus.
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Maus,

also ich würde es machen, ist doch auch nichts dabei mal schnell den Brief fertig zu machen. Ich weiß ja nicht ob du den Sachbearbeiter das telefonisch mitgeteilt hast oder persönlich?

Sicher ist sicher.

Gruß Daniel
maus
Beiträge: 4
Registriert: 11.11.2005 17:05

Beitrag von maus »

Hallo Daniel81,
ich habe es persönlich den Bearbeiter gesagt, da ich ja zu einem Gespräch
eingeladen war, wie meine berufliche Zukunft aussieht. Habe auch schon dran gedacht es auch noch schriftlich mitzuteilen, weiß ja nicht was er alles in seinen PC eingegeben hat. Also eintüten und ab in die Post. Sicher ist Sicher, da hast Du recht. Weißt Du vielleicht, wer die Verdienstbescheinigung bekommt? Der Bearbeiter von ALG I oder ALG II oder vielleicht beide? Wie es angerechnet wird konnte man mir bei dem Gespräch auch nicht sagen, soll in der jeweiligen Leistungsabteilung selber nachfragen, aber Versuch da mal jemanden telefonisch zu erreichen.
Gruß Maus.
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Maus,

ja wie gesagt, wenn du ihn das persönlich gesagt hast, reicht das eigentlich schon aus, aber wie gesagt doppelt hält besser, und sicherer ist das alle mal.

Wie wird was berechnet?

Die 165 Euro kannst du dir beim Arbeitslosengeld I dazu verdienen, da wird garnichts weiter berechnet die bekommst du obendrauf auf deinen Arbeitslosengeld, aber da du ja noch Arbeitslosengeld II mitbekommst, weiß ich leider nicht wie sich das verhält, will dir ja auch nichts falsches Erzählen.

Gruß Daniel
Antworten