Hallo
Habe einige Fragen, heute kam der neue Bescheid Alg2. Im Vorfeld hatte ich einen Antrag wegen kostenaufwändiger Ernährung Diabetes Typ 2a und anderer im Formblatt angegebener Erkrankungen abgegeben. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt es gebe eine Empfehlung der DDG und ein Rundschreiben des sächsischen Landkreistages. Ich hatte allerdings schriftlich auf ein gegenteiliges Urteil des LSG Darmstadt aus 02/07 hingewiesen.
Die Erhöhung des Alg2 ab Juli ist dem Amt für A. und S. noch nicht offiziell bekannt.
Wer hat ähnliche oder auch andere Erfahrungen gemacht. Wie läuft es bundesweit.
Komme aus Sachsen Landkreis ist Optionsmodell.
Danke für jede Antwort
Wer kann helfen,wie sind die Regelungen bundesweit?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Willi2
Da lohnt sich doch dem Bescheid zu widersprechen wenn man liest was in einemanderen Forum zum Thema gefunden wurde.
Was vielleicht noch weiterhilft:
Leitfaden LWL
Stellungnahme der DDG
Und noch ne Tabelle
Die Regelbedarfserhöhung von sagenhaften 2 € wird sicher auch noch bis zu den Ohren der Optionskommunen vordringen und dann umgesetzt.
Gruss
Da lohnt sich doch dem Bescheid zu widersprechen wenn man liest was in einemanderen Forum zum Thema gefunden wurde.
Was vielleicht noch weiterhilft:
Leitfaden LWL
Stellungnahme der DDG
Und noch ne Tabelle
Die Regelbedarfserhöhung von sagenhaften 2 € wird sicher auch noch bis zu den Ohren der Optionskommunen vordringen und dann umgesetzt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Wer kann helfen,wie sind die Regelungen bundesweit?
Danke vor allem für die Links!
Mfg
Mfg